Erörterungstermin am 21.1.2026 ist abgesagt!
Ein Wahnsinnserfolg von Euch Einwenderinnen und Einwendern! Und für unser Anliegen als Bürgerinitative (BI)! Sogar die Verwaltung scheint zu funktionieren 😉
Vom Landesamt für Umwelt und der unteren Wasserbehörde vom Landkreises LDS wurde der angekündige Erörterungstermin abgesagt.
Zitat: „Nach Einschätzung der Behörde ist aufgrund der Vielzahl der Einwendungen eine zweckgerechte
Durchführung des Erörterungstermins nicht möglich. Daher wird der für den 21. Januar 2026 angesetzte
Erörterungstermin abgesagt und ersatzweise eine Online-Konsultation nach § 10 Absatz 6 BImSchG in
Verbindung mit § 27c des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchgeführt.
Der Termin sowie die Modalitäten für die Durchführung der Online-Konsultation werden gesondert bekannt gegeben.“
Gleichzeitig dazu Neuigkeiten auf der kommunalen Ebene:
Der ungültige Beschluss der SVV über den B-Plan Wiesenhof wurde am 15.12.2025 erneut gefasst mit etwas mehr Gegenstimmen und Enthaltungen, aber mit grosser Mehrheit, diesmal aber ohne Priorisierung. Das heisst, dass sich die Bearbeitung des B-Planes hinten anstellen müsste.
Über 8728 Einwendungen!
Viele Menschen, gerade aber natürlich wir Betroffene haben bis zum 17.11.2025 ihre Zweifel an der Richtigkeit des Wiesenhof-Vorhabens ausgedrückt.
Wir haben 8728 Einwendungen per E-Mail gezählt, aber dazu kommen noch zahlreiche Einwendungen per Post und über das Portal vom Landesamt Brandenburg.
Es geht nicht nur um Tierwohl, sondern um Gestank, Umweltschutz, Lärm, Verkehr und unser Grundwasser. Danke für Euren Einsatz!
Was ist passiert?
Am 1.9.2025 wurde offiziell bekannt, dass die Stadtverwaltung von Königs Wusterhausen (KW) zum Aufstellungsbeschluss „B-Plan Geflügelschlachthof Niederlehme“ informiert. Das Unternehmen Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH (MGS) – die Marke Wiesenhof – möchte seine Schlachtkapazität verdoppeln: mehr und schwerere Tiere schlachten. Gleichzeitig wurden die Anträge nach BImSchG und Grundwasserentnahme gestellt, die für den Konzern nötig sind – Grundwasser kostet nämlich erstaunlich wenig, selbst im trockenen Brandenburg.
Was ist die Vorgeschichte?
Wiesenhof hatte 2016 die Schlachtkapazität (und damit Wasserverbrauch und den Gestank) ohne Genehmigung erhöht, die Erlaubnis dafür erst 2018 beantragt. Schon 2011 kam es zu fiesen Abwasserunfällen.
2016 gründete sich die BI „KW stinkt’s“ (s. Über uns). Anlass war, dass es (gerade im Sommer) vor Ort gewaltig stinkt!
Das Landesumweltamt genehmigte Wiesenhofs Antrag nach BImSchG 2018, wogegen wir Widerspruch erhoben. 2020 stellt das Verwaltungsgericht Cottbus fest, dass die Erweiterung illegal erfolgte.
Wiesenhof legte Rechtsmittel ein und unterlag 2021 vor dem Oberverwaltungsgericht dennoch wieder: unsere David-BI hatte den Goliath-Konzern besiegt!
Geht es jetzt wieder von vorne los? Nein, Wiesenhof hat gelernt und stellt vorher(!) die notwendigen Anträge an 3 Stellen gleichzeitig. Für uns eine sportliche Herausforderung, die wir annehmen müssen! Es stinkt nämlich immer noch. Aber ohne Euch schaffen wir das nicht!
Was kann man noch tun?
Schreibe eine Einwendung (siehe oben)! Außerdem kannst Du uns hier weiterhelfen:
Unterzeichne hier unsere Petition:
https://weact.campact.de/petitions/erweiterung-der-wiesenhof-schlachtfabrik-stoppen
und unterstütze uns bei Betterplace mit einer Spende für die anstehende Auseinandersetzung vor Gericht (Kosten für unseren Fachanwalt) und zur Öffentlichkeitsarbeit:
Danke!
Details September 2025
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Geflügelschlachthof Niederlehme“ (Vorlage: 61-25-266) wurde am 1.9.2025 vorgestellt. Gleichzeitig wurden Anträge auf Genehmigung nach § 16 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und eine wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald beantragt. Gegenstand dieser Verfahren sind:
- Grundwasserentnahme einschließlich Versickerung von Rückspülwasser,
- Versickerung von Niederschlagswasser und Wasser nach Anhang 31 der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer.
Das Gesamtvorhaben umfasst im Wesentlichen die Erhöhung der Schlachtkapazität auf ein Lebendtiergewicht von 375 t/d und die Erhöhung erzeugter Nahrungsmittel auf 312 t/d unter anderem durch Erhöhung der Schlachtgeschwindigkeit mit einem höheren durchschnittlichen Lebendtiergewicht von 2,5 kg/Tier bei einer geplanten Schlachtdauer von in der Regel elf Stunden pro Tag sowie unter Berücksichtigung zugekaufter Ware. Dazu sind verschiedene bauliche und technische Änderungen, insbesondere in den Bereichen der Zerlegung und Verpackung sowie Anpassungen der Lüftungstechnik und der Abluftreinigung notwendig.
Am 10.9.2025 fand eine Sitzung des Ortsbeirates Niederlehme statt.

