Was bisher geschah

Im Schlachthof Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH in Königs Wusterhausen, OT Niederlehme, wird Geflügel geschlachtet, zerlegt und verarbeitet. Die Geflügelprodukte werden unter dem Markennamen „Wiesenhof“ vermarktet, welcher zur LOHMANN & Co. Aktiengesellschaft gehört.

Am 25.04.2016 beantragte die Betreiberin, die Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH, eine Genehmigung für eine Ausweitung der Kapazität von durchschnittlich 120.000 Tieren auf 160.000 Tiere, zu Spitzenzeiten auf 240.000 Tiere am Tag. Bereits im April 2016 fuhr Wiesenhof den Betrieb auf die beantragte Kapazität hoch. Das Genehmigungsverfahren nach BImSchG wurde im November 2018 durch das Landesumweltamt positiv beschieden.

Tierfabriken Widerstand organisiert im November 2016 einen Bürgerinformationsabend, Einwendungswerkstätten, Protestkundgebungen und die BI KW stinkt´s gründet sich. Am 3.12.2018 legte die BI KW Stinkt´s Widerspruch gegen den Bescheid ein.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom Januar 2018 stellt fest, dass Wiesenhof bereits seit Februar 2015 täglich 155.000 Tiere schlachtet. Das Landesumweltministerium hat am 7.02.2018 Anzeige gegen das Unternehmen Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH (MGS) erhoben. Strafverfolgungsbehörden ermitteln wegen Verstoßes gegen § 327 StGB (unerlaubtes Betreiben von Anlagen) ermitteln.

Im Dezember 2019 stellt Wiesenhof einen Antrag auf Erweiterung auf 230.000 Tiere täglich. Verfahrensführer ist das Bauamt des Landkreises Dahme-Spreewald.

Tiere als Ware

Wiesenhof versucht auf dem Rechtsweg die Akteneinsicht und die Herausgabe amtlicher Dokumente zur Schlachtdokumentation konsequent zu verhindern. Im Oktober dieses Jahrs wertet die Bürgerinitiative die Zahlen vom 01.10.2018 – 31.12.2019 aus.

2,1% der an den Schlachthof gelieferten Tiere sind nicht “verwertet” worden. 2,1% …. in Relation gesehen eine kleine Zahl, doch sind dies über eine Million Tierleben!

2019 wurden insgesamt 37.775.699 Tiere in Niederlehme angeliefert. Von diesen Tieren starben 81.325 Tiere auf dem Transport. An zehn heißen Sommertagen mit Temperaturen über 32°C starben allein auf dem Transport jeweils über 1.100 Tiere. Auch an zwei kalten Tagen mit Temperaturen unter -5°C ist die Zahl signifikant höher. Bei 282.043 Tieren wurde eine tiefe Dermatitis festgestellt.

824.310 Tiere sind in den Schlachtprotokollen als „verworfen“ dokumentieren. Der „Verwurf“ wurde für 608.790 Tiere dem Mäster zugeschrieben und 215.520 Tiere dem Schlachthof. Die Branche mag argumentieren, dass dies Zahlen in Relation zur Gesamtmenge „übliche“ oder „sehr gute“ Zahlen sind. Doch absolut ist die Zahl von zu Tode gequälten Tieren schrecklich hoch.

Bauen ohne Genehmigung

Mitte 2015 wurde eine Halle mit einer Nutzfläche von 2.500 m2 für die Lebendgeflügelannahme angebaut. Damit ging der Umbau der Produktionshalle mit Schlachtung und Betäubung einher. Der Bauantrag ist erst nachträglich gestellt worden. Im Februar 2017 wurde, wieder nachträglich, eine Baugenehmigung für eine offenbar bereits bestehende bauliche Erweiterung der Bratfertigung beantragt, welche 2020 genehmigt wurde.

Wasserhunger und nachlässige Wasserentsorgung

Anfang 2011: mehrerer Leckagen in der Abwasserdruckleitung des Schlachthofs verursachen blutige, stinkende Pfützen mit Schaumkronen im Wald hinter dem Betriebsgelände, welcher unmittelbar an ein Trinkwasserschutzbereich angrenzt. Durch Besichtigungen vor Ort, Presseberichte und Anfragen der späteren BI KW stinkt´s wird im März 2012 auf Veranlassung der Unteren Wasserbehörde Dahme-Spreewald die Leckagen behoben.

Zwei Rohre, durch welche das Regenwasser vom Betriebsgelände abgeleitet wurde, enden oberirdisch am Zaun des Geländes. April 2017 hatte sich dort ein nach Verwesung stinkender Sumpf gebildet. Durch Anfragen der BI KW stinkt´s untersagt der Landkreis Dahme-Spreewald diese Art der Versickerung. Zugleich wurden viele weitere Mängel im Umgang mit belastetem Wasser auf dem Betriebsgelände festgestellt, u.a. im Bereich der LKW-Desinfektion.

Im September 2015 wurde der Bau eines zweiten Brunnens und eine annähernde Verdoppelung der Grundwasserentnahme auf max. 1,5 Millionen Liter am Tag (zuvor max. 0,8 Mio. l/Tag) beantragt und im Oktober 2015 genehmigt. Die BI KW stinkts legt über einen Rechtsanwalt 2016 Widerspruch gegen die Wasserrechtliche Erlaubnis von 2015 für den zweiten Brunnen ein. Für diesen hätte das Koordinierungsgebot gelten müssen und damit eine Genehmigung im BImSchG Verfahren. Im September 2020 stellt das Verwaltungsgericht Cottbus fest, dass es an einer vollziehbaren wasserrechtlichen Erlaubnis für die Trink- und Brauchwasserentnahme für den Schlachtbetrieb fehlt.