Die Verfahren
Überblick über die laufenden Verfahren zum Geflügelschlachthof in Niederlehme
Mehrere behördliche Verfahren laufen derzeit parallel, werden jedoch von unterschiedlichen Behörden geführt. Damit Entscheidungen möglich sind, müssen diese Verfahren inhaltlich aufeinander abgestimmt werden.Grundsätzlich geht es darum, die rechtlichen Voraussetzungen für eine deutliche Erweiterung der Schlachtkapazität des Geflügelschlachthofs zu schaffen. Antragsteller ist in jedem Verfahren Wiesenhof. Die Bauleitverfahren bei der Stadt werden als Bauleitverfahren der Stadt geführt, allerdings bisher ausschließlich mit den Planern von Wiesenhof als sogenannte investorengetriebene Planung.
1. Bauleitplanung (Planungsrecht der Stadt)
Die Bauleitplanung wird von der Stadt durchgeführt und legt fest, wie ein Gebiet genutzt werden darf und was dort gebaut werden kann. (Planungshoheit der Gemeinde)
Verfahrensführende Behörde: Stadt Königs Wusterhausen
Sie besteht hier aus zwei aufeinander aufbauenden Verfahren. Bei beiden Verfahren steht die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung kurz bevor im 2. Quartal 2026. Jeder Bürger kann Einwendungen schreiben. Jede Einwendung muss gelesen, sortiert, geprüft und schriftlich abgewogen werden.
1.1 Änderung des Flächennutzungsplans
Gebiet: Ortsteil Niederlehme
Ziel des Verfahrens
Änderung des bestehenden Plans:
- bisherige Nutzung: Gewerbegebiet
- geplante Nutzung: Sondergebiet Geflügelschlachthof
Der Flächennutzungsplan bestimmt grundsätzlich, welche Nutzung in einem Gebiet vorgesehen ist.
➡️ Diese Änderung ist Voraussetzung für das folgende Bebauungsplanverfahren.
1.2 Bebauungsplan „Geflügelschlachthof“
Ziel des Verfahrens
Der Bebauungsplan legt konkrete bauliche Rahmenbedingungen fest, zum Beispiel:
- Größe der versiegelten Flächen
- zulässige Gebäudehöhen
- konkrete Bebauung des Geländes
Außerdem werden umfangreiche Prüfungen durchgeführt, u. a.:
- Auswirkungen auf Menschen, Boden, Luft und Wasser
- Auswirkungen auf Tierwelt und Vegetation
- Umweltverträglichkeitsprüfung
- Verkehrsauswirkungen
- Risiko- und Störfallanalyse
➡️ Erst dieser Bebauungsplan schafft das konkrete Baurecht für Erweiterungen.
2. Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Parallel zur Bauleitplanung läuft ein Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Verfahrensführende Behörde: Landesamt für Umwelt Brandenburg
Ziel des Verfahrens
Genehmigung der geplanten Erhöhung der Schlachtkapazität:
- derzeit: 190 Tonnen pro Tag
- geplant: 375 Tonnen pro Tag
Damit verbunden sind umfangreiche bauliche Veränderungen:
- Um- und Anbauten
- Aufstockungen im großen Maßstab
- neue technische Anlagen
Auch hier werden zahlreiche Auswirkungen geprüft:
- Mensch
- Boden
- Luft
- Wasser
- Tierwelt und Vegetation
- Verkehr
- Risiken und Störfälle
- Hygienestandards für Lebensmittel
!!! Während der öffentlichen Beteiligung wurden rund 9.000 Einwendungen an das Landesamt für Umwelt eingereicht !!! Diese werden immer noch gezählt und sortiert. Aufgrund der extrem hohen Anzahl an Einwendungen und Einwendern ist die öffentliche Erörterung am 21.01.2026 ausgefallen und wird durch eine online-Veranstaltung ersetzt, wie und wann ist noch völlig unklar.
3. Wasserrechtliche Erlaubnis
Zusätzlich wurde ein Antrag auf eine wasserrechtliche Genehmigung gestellt.
Zuständige Behörde:
Landkreis Dahme-Spreewald (Untere Wasserbehörde / Umweltamt)
Ziel des Verfahrens
Festlegung der erlaubten Grundwasserentnahme:
- beantragt: 660 m³ Grundwasser pro Tag, 240.000 m³ pro Jahr
Dabei werden geprüft:
- Auswirkungen auf das Grundwasser
- Folgen für Menschen, Pflanzen und Tiere
Dieses Verfahren muss mit dem Immissionsschutzverfahren abgestimmt werden.
Gesamtzusammenhang der Verfahren
Die Verfahren hängen eng miteinander zusammen:
1️⃣ Änderung des Flächennutzungsplans → schafft die planerische Grundlage
2️⃣ Bebauungsplan → schafft das konkrete Baurecht
3️⃣ Immissionsschutzverfahren → genehmigt Kapazität und Betrieb
4️⃣ Wasserrechtliche Erlaubnis → regelt Grundwasserentnahme
!!! Ohne die beiden Bauleitverfahren kann die Erweiterung der Schlachtkapazität rechtlich nicht umgesetzt werden !!!

