Ungleichbehandlung bei der Nutzung des Grundwassers
In Niederlehme nutzen nicht nur Industrie, sondern auch zahlreiche Familien und Kleingärtner Grundwasser – allerdings unter völlig unterschiedlichen Bedingungen.
Private Brunnenbesitzer fördern kleine Mengen für die Bewässerung von Gärten oder für den Haushalt.
Diese Nutzung unterliegt strengen Auflagen, sie ist meldepflichtig und darf nur erfolgen, solange der Grundwasserspiegel stabil bleibt. Bei anhaltender Trockenheit oder sinkenden Pegeln drohen Einschränkungen bis hin zum Verbot. Damit wird das Grundwasser für Privatpersonen als kostbares, zu schützendes Gut behandelt – zu Recht.
Ganz anders ist die Situation bei Wiesenhof.
Der Schlachthof nutzt dasselbe Grundwasser für industrielle Zwecke, entnimmt davon aber rund 240 000 Kubikmeter im Jahr – das entspricht dem Jahresverbrauch von mehreren tausend Haushalten.
Während Privatpersonen für Gartenbrunnen keine Gewinne erzielen, produziert Wiesenhof mit diesem Wasser Fleisch, Kühl- und Reinigungsprozesse und erzielt damit erhebliche Umsätze.
Das Grundwasser wird also nicht nur genutzt, sondern wirtschaftlich verwertet – ein öffentliches Gut wird zur privaten Gewinnquelle.
Hinzu kommt, dass der Betrieb neben der Eigenförderung auch Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz des MAWV bezieht.
Damit werden zwei Wasserströme miteinander verknüpft:
öffentliches Trinkwasser, das unter hohem Aufwand aufbereitet, verteilt und bezahlt wird, und Grundwasser, das nahezu kostenlos aus den Werksbrunnen gefördert wird.
In der Produktion werden beide Systeme zusammengeführt – faktisch wird also subventioniertes Trinkwasser mit eigengefördertem Grundwasser vermischt, um die industrielle Produktion aufrechtzuerhalten.
Das Ergebnis ist eine doppelte Ungleichheit: Während die Bevölkerung das aufbereitete Wasser teuer bezahlt, nutzt ein Betrieb dasselbe System mit minimaler Abgabe und erheblichem Gewinninteresse.
Diese Praxis widerspricht dem Verursacherprinzip und dem Grundsatz des § 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), wonach mit Wasser sparsam und schonend umgegangen werden muss. Sie steht auch im Widerspruch zu dem Gleichheitsgebot des Art. 3 Grundgesetz, da gleiche Ressourcen unterschiedlich behandelt werden – abhängig davon, ob sie privat oder gewerblich genutzt werden. Während Familien in heißen Sommern ihre Gartenbrunnen abschalten, läuft die industrielle Wasserförderung ungehindert weiter. So entsteht der Eindruck eines ungleichen Rechtsvollzugs: Strenge Maßstäbe für Bürger, Nachsicht für wirtschaftlich mächtige Betriebe.
Langfristig zerstört diese Ungleichbehandlung das Vertrauen in Verwaltung und Umweltpolitik.
Wer den Bürgerinnen und Bürgern Sparsamkeit predigt, darf nicht zugleich zusehen, wie ein Konzern Grundwasser in großen Mengen nutzt, kaum dafür zahlt und daraus Profit zieht.
Ein fairer und nachhaltiger Umgang mit Wasser erfordert, dass alle Nutzer denselben rechtlichen und ökonomischen Regeln unterliegen – unabhängig davon, ob sie Blumen gießen oder Fleisch verarbeiten.
