Die MAZ berichtet am 29.9.2020 (Papier am nächsten Tag) über den Erfolg unserer BI vor Gericht:

„Die Erweiterung des Wiesenhof-Schlachtbetriebes in Niederlehme hätte nicht genehmigt werden dürfen. Das hat das Verwaltungsgericht Cottbus entschieden. Es gab einen Verfahrensfehler.“

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