Details September 2025
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Geflügelschlachthof Niederlehme“ (Vorlage: 61-25-266) wurde am 1.9.2025 vorgestellt. Gleichzeitig wurden Anträge auf Genehmigung nach § 16 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und eine wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald beantragt. Gegenstand dieser Verfahren sind:
- Grundwasserentnahme einschließlich Versickerung von Rückspülwasser,
- Versickerung von Niederschlagswasser und Wasser nach Anhang 31 der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer.
Das Gesamtvorhaben umfasst im Wesentlichen die Erhöhung der Schlachtkapazität auf ein Lebendtiergewicht von 375 t/d und die Erhöhung erzeugter Nahrungsmittel auf 312 t/d unter anderem durch Erhöhung der Schlachtgeschwindigkeit mit einem höheren durchschnittlichen Lebendtiergewicht von 2,5 kg/Tier bei einer geplanten Schlachtdauer von in der Regel elf Stunden pro Tag sowie unter Berücksichtigung zugekaufter Ware. Dazu sind verschiedene bauliche und technische Änderungen, insbesondere in den Bereichen der Zerlegung und Verpackung sowie Anpassungen der Lüftungstechnik und der Abluftreinigung notwendig.
Am 10.9.2025 fand eine Sitzung des Ortsbeirates Niederlehme statt.
