Wiesenhof bzw. die Märkischen Geflügelhofspezialitäten GmbH betreibt am Standort Niederlehme einen Geflügelschlachthof und beantragte im Juni 2016 eine umfassende Kapazitätserhöhung. Im November 2018 erhielt das Unternehmen trotz vieler Einwendungen die Genehmigung und durfte statt der bisher genehmigten 190 Tonnen Lebendgewicht pro Tag nun 352 Tonnen (160.000 statt 120.000 Tiere pro Tag) schlachten.

Der Wiesenhof Schlachthof ist seit Jahren in der Region umstritten. Unter anderem sickerten Schlachtabwässer in ein nahegelegenes Waldstück und Wiesenhof hatte unzulässiger Weise bereits vor Beantragung der Änderungsgenehmigung seit 2015 mehr als die genehmigten Tiere geschlachtet. Der hohe Wasserverbrauch, die Abwasserproblematik und das Tierleid in der industriellen Lebensmittelfertigung verbunden mit einem regelmäßigen unangenehmen Geruch stören die Anwohner seit Jahren.

Die Bürgerinitiative KW stinkt´s und der Umweltverband NABU Brandenburg haben Widerspruch gegen die Änderungsgenehmigung eingelegt und in einem Eilverfahren den Sofortvollzug vor dem Verwaltungsgericht Cottbus angegriffen. Das Verwaltungsgericht gab dem NABU und der Bürgerinitiative am 25.09.2020 Recht, weil keine wasserrechtliche Erlaubnis für die gesamte Anlage bestehe. Daraufhin hat Wiesenhof die Produktion senken müssen und wollte mit einer Beschwerde den Sofortvollzug zurückweisen.

 

Auch damit ist Wiesenhof nun gescheitert, denn das Oberverwaltungsgericht hat am 26.07.2021 in zweiter und letzter Instanz (Urteil als PDF hier) die Rechtmäßigkeitsbedenken hinsichtlich der Anlage ebenfalls bestätigt:

Der im Verfahren als Beigeladene bezeichnete Wiesenhof hat das Verfahren verloren! Das war nur möglich, weil uns so viele Menschen unterstützt und gespendet haben, damit wir unseren Anwalt beauftragen konnten. Danke!