Einwendung zum Thema Artenschutz

An das
Landesamt für Umwelt
Genehmigungsverfahrenstelle Süd
Postfach 601061
14410 Potsdam

Einwendung gegen die Wesentliche Änderung der Hähnchenschlachtanlage der Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH in 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme auf dem Grundstück am Möllenberg 3-9 in 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme gemäss Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt vom 09.09.2025 (Vorhaben-ID Süd-G03824)

Artenschutz

Vorhabenträgerin: Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH (MGS), Niederlehme
Gegenstand: Grundwasserentnahme und Versickerung (bis 240.000 m³/a, Biozide WGK 2)

1. Hauptmängel

a) FFH-Verträglichkeitsprüfung unvollständig (§ 34 BNatSchG):
Keine GWDTE-Kartierung, keine Messstellen im FFH-Gebiet „Tiergarten“, keine Boden-/Vegetationsdaten.
→ Erheblichkeit von Beeinträchtigungen (v. a. LRT 91E0* Auenwälder) nicht bewertbar.

b) Artenschutzprüfung lückenhaft (§ 44 BNatSchG):
Veraltete bzw. unvollständige Arterfassungen (Amphibien, Fledermäuse, Wirbellose); keine CEF-Maßnahmen, keine Ausnahmeprüfung (§ 45 Abs. 7 BNatSchG).
→ Fortpflanzungsstätten streng geschützter Arten (z. B. Rotbauchunke, Moorfrosch) durch Grundwasserabsenkung gefährdet.

c) Methodische Fehler:
Bewertung nur bis 0,1 m Absenkung, obwohl bis 0,6 m berechnet. Keine Nullvariante, keine kumulative Bewertung (Entnahme + Versickerung + Emissionen).
→ Wirkzonen mit stärkster Beeinträchtigung unbewertet.

2. Anträge

  1. Verfahrensaussetzung bis Nachholung:
    • GWDTE-Kartierung, aktuelle Arterfassungen, vollständige Wirkzonenbewertung
  2. Offenlegung der Datengrundlagen (Messstellen, Modellparameter, Natura-2000-Unterlagen)
  3. Mündliche Erörterung der Punkte II A–C
  4. Beiziehung unabhängiger Sachverständiger für Hydrogeologie, Artenschutz, FFH
  5. Hilfsweise Nebenbestimmungen:
    • Trigger-Pegel / Ampelsystem
    • Monitoringnetz im FFH-Gebiet
    • Nachkartierungen vor Inbetriebnahme
    • Ersatzlaichgewässer als CEF-Maßnahmen

3. Fazit

Ohne Nachbesserung bestehen erhebliche Verstöße gegen § 34 und § 44 BNatSchG. Eine Zulassung wäre derzeit rechtswidrig.

Ich widerspreche der Genehmigung. Ich behalte mir vor, nach Prüfung vollständiger Unterlagen weitergehende Einwendungen zu erheben.

 

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