Einwendung zum Thema Veterinärkontrolle
An das
Landesamt für Umwelt
Genehmigungsverfahrenstelle Süd
Postfach 601061
14410 Potsdam
Einwendung gegen die Wesentliche Änderung der Hähnchenschlachtanlage der Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH in 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme auf dem Grundstück am Möllenberg 3-9 in 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme gemäss Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt vom 09.09.2025 (Vorhaben-ID Süd-G03824)
EINWENDUNG
Fehlende veterinärbehördliche Stellungnahme zur Kapazitätserhöhung
I. Gegenstand der Einwendung
Die MGS beantragt die Erhöhung der Schlachtkapazität auf 375 t Lebendgewicht/Tag (≈ 150.000 Tiere), was eine Verdopplung gegenüber 2018 darstellt.
In den Antragsunterlagen fehlt eine aktuelle Stellungnahme des Veterinäramts, die nach § 10 Abs. 4 BImSchG zwingend einzuholen ist.
Die Erhöhung erfolgt nicht durch eine zweite Schlachtlinie, sondern durch Bandbeschleunigung (10.000 → 13.500 Tiere/h) und verlängerte Laufzeiten. Die drei bestehenden Post-mortem-Untersuchungsplätze bleiben unverändert.
Damit sinkt die verfügbare Untersuchungszeit pro Tier rechnerisch von 1,08 s auf 0,8 s (–26 %).
II. Rechtlicher Maßstab
Nach § 10 Abs. 4 BImSchG sind Behörden zu beteiligen, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird.
Das Veterinäramt ist zuständig für:
- Lebensmittelhygiene nach VO (EU) 2019/627 und AVV Lebensmittelhygiene
- Tierschutz nach TierSchG, TierSchlV, VO (EG) 1099/2009
Eine Kapazitätsverdopplung betrifft diesen Aufgabenbereich unmittelbar.
Ohne aktualisierte veterinärbehördliche Prüfung ist die Genehmigung rechtswidrig (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG i.V.m. § 13 BImSchG).
Die AVV Lebensmittelhygiene (§ 9 Abs. 2) schreibt Mindest-Untersuchungszeiten vor. Eine Unterschreitung ist nur bei nachgewiesenen Kompensationsmaßnahmen zulässig – ein solcher Nachweis fehlt.
III. Fehlende veterinärbehördliche Neubewertung
Im Verfahren 2018 lag eine Beteiligung des Veterinäramts vor.
Damals wurde die Kontrollierbarkeit bei 10.000 Tieren/h bestätigt – mit 4 Fachassistenten und 3 Untersuchungsplätzen.
Diese Bewertung kann nicht auf 13.500 Tiere/h übertragen werden, da sich die Bandgeschwindigkeit (+35 %) und Schlachtdauer (+46 %) wesentlich geändert haben.
In den Unterlagen 2025 ist keine neue veterinärbehördliche Stellungnahme enthalten.
Damit liegt ein Verfahrensmangel vor: § 10 Abs. 4 BImSchG wurde verletzt, die Prognose nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG fehlt.
Die Einhaltung der AVV Lebensmittelhygiene ist somit nicht nachgewiesen.
IV. Praktische Auswirkungen
- Nur eine Schlachtlinie und drei Untersuchungsplätze bei 13.500 Tieren/h → 0,8 s pro Tier
- AVV LmH fordert ca. 2,5 s pro Tier → 68 % unter Sollwert
- Keine Angaben zur Personalaufstockung, Pausenregelung oder Kompensation
- Kontrollpersonal arbeitet über 11 h täglich – physiologische Wahrnehmungsgrenzen werden überschritten
Die amtliche Kontrolle wäre damit nicht mehr wirksam im Sinne von VO (EU) 2019/627 Art. 4 Abs. 3 und VO (EU) 2017/625 Art. 5.
V. Forderungen
- Einholung einer aktuellen Stellungnahme des Veterinäramts LDS (§ 10 Abs. 4 BImSchG)
- Gutachten zur AVV LmH-Konformität bei 13.500 Tieren/h
- Nachweis der Kontroll- und Personalausstattung (amtliche Fachassistenten, Tierärzte, Pausenregelung)
- Öffentliche Auslegung der nachgereichten Unterlagen (§ 10 Abs. 3 BImSchG)
Falls Genehmigung trotzdem erteilt wird:
- Nebenbestimmung: Bandgeschwindigkeit max. 10.000 Tiere/h bis zur veterinärbehördlichen Bestätigung
- Mindestpersonal: 4 Fachassistenten + 1 Amtstierarzt
- Quartalsberichte zu Befundraten und Kontrollzeiten
Alternativ: Teilversagung auf 190 t/d gemäß geprüfter Konfiguration von 2018.
VI. Fazit
Die beantragte Kapazitätserhöhung basiert allein auf Bandbeschleunigung, ohne Anpassung der Kontrollressourcen.
Die veterinärbehördliche Stellungnahme von 2018 ist veraltet und kann nicht herangezogen werden.
Ohne aktuelle Neubewertung durch das Veterinäramt fehlt die rechtliche Grundlage für die Genehmigung.
Daher ist die Erweiterung bis zur Vorlage einer aktualisierten Stellungnahme nicht genehmigungsfähig.
Ich widerspreche der Genehmigung. Ich behalte mir vor, nach Prüfung vollständiger Unterlagen weitergehende Einwendungen zu erheben.
Ort, Datum, Unterschrift:
