Einwendung zum Thema Baurecht 1

An das
Landesamt für Umwelt
Genehmigungsverfahrenstelle Süd
Postfach 601061
14410 Potsdam

 

Einwendung gegen die Wesentliche Änderung der Hähnchenschlachtanlage der
Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH in 15713 Königs Wusterhausen OT
Niederlehme auf dem Grundstück am Möllenberg 3-9 in 15713 Königs Wusterhausen
OT Niederlehme gemäss Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt vom
09.09.2025 (Vorhaben-ID Süd-G03824)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erhebe Einwendung gegen die beantragte Erweiterung des Schlachthofs in
Niederlehme.

Ich halte das Vorhaben für nicht genehmigungsfähig, weil die planungsrechtliche
Grundlage unsicher ist.

Der neue Bebauungsplan, auf den sich das Vorhaben stützt, ist noch nicht rechtskräftig
und wird nach meiner Kenntnis von einem Planungsbüro erstellt, das für den Schlachthof
oder dessen Betreiber arbeitet und von diesem ausgewählt und bereits mit Vorleistungen
beauftragt wurde. Damit ist die Planung nicht unabhängig und die Gemeinde übt ihre Planungshoheit
möglicherweise nicht eigenverantwortlich aus.

Ein solcher Interessenkonflikt kann den Bebauungsplan rechtswidrig machen.
Solange dieser Verdacht nicht vollständig ausgeräumt und der Plan rechtlich gesichert ist,
darf keine Genehmigung für die Erweiterung des Schlachthofs erteilt werden.

Ich widerspreche der Genehmigung. Ich behalte mir vor, nach Prüfung vollständiger Unterlagen weitergehende Einwendungen zu erheben.

Ich bitte die Genehmigungsbehörde daher,
• das Verfahren nicht abzuschließen,
• den Sachverhalt zu prüfen,
• und die Entscheidung so lange auszusetzen, bis klar ist, dass die Planung
rechtmäßig zustande gekommen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Name Anschrift Ort Datum