Einwendung zum Thema Gestank

An das

Landesamt für Umwelt
Genehmigungsverfahrenstelle Süd
Postfach 601061
14410 Potsdam

Einwendung gegen die Wesentliche Änderung der Hähnchenschlachtanlage der Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH in 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme auf dem Grundstück am Möllenberg 3-9 in 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme gemäss Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt vom 09.09.2025 (Vorhaben-ID Süd-G03824)

Zum Gestank

Seit Jahren leiden viele Anwohnerinnen und Anwohner in Niederlehme unter massiven Geruchsbelästigungen durch den Schlachthof. Der süßlich-faulige Geruch nach Tierkörpern, Blut und Fetten tritt regelmäßig auf – auch nachts oder bei Windstille – und führt zu Übelkeit, Kopfschmerzen und Schlafstörungen. Je nach Windrichtung sind verschiedene Wohngebiete betroffen. Im Sommer ist es oft unmöglich, Fenster zu öffnen oder den Garten zu nutzen. Die beantragte Erhöhung der Schlachtkapazität von 190 auf 375 Tonnen Lebendgewicht pro Tag würde die bestehende Belastung deutlich verschärfen. Eine Genehmigung ist unter diesen Umständen nicht vertretbar.

Zentrale Kritikpunkte:

  1. Veraltete Datengrundlage: Die Geruchsmessungen stammen aus dem Jahr 2018 und spiegeln den heutigen Betrieb nicht wider. Aktuelle Messungen fehlen völlig.
  2. Intransparente Berechnungen: Die Prognose stuft die Geruchsbelastung als „irrelevant“ ein, obwohl Anwohner seit Jahren das Gegenteil erleben. Nach TA Luft müssen Berechnungen nachvollziehbar und überprüfbar sein.
  3. Unterschreitung des Mindestabstands: Zur Wohnbebauung bestehen teils nur 100–150 m Abstand (empfohlen mindestens:500 m). Ohne nachgewiesene, wirksame Abluftreinigung ist dies unzulässig.
  4. Zweite Abluftanlage geplant: Die geplante zusätzliche Abluftanlage zeigt, dass die bisherige Technik unzureichend ist. Genehmigungen und Messdaten müssen offengelegt werden.

Unsere Forderungen:

– Ablehnung der beantragten Erhöhung der Schlachtkapazität, solange bestehende Belästigungen nicht nachweislich beseitigt sind.

– Aktuelle Geruchsmessungen unter realen Betriebsbedingungen (insbesondere bei Ostwind und Nachtbetrieb). – Transparente Ausbreitungsberechnung gemäß TA Luft.

– Einbeziehung des Gesundheitsamts zur Bewertung gesundheitlicher Auswirkungen.

– Offenlegung aller Genehmigungen und Messdaten der Abluftanlagen.

Nach § 5 BImSchG besteht die Pflicht, erhebliche Belästigungen zu vermeiden. Solange diese nicht nachweislich behoben sind, muss die Erweiterung des Schlachthofs abgelehnt werden.

Ich widerspreche der Genehmigung. Ich behalte mir vor, nach Prüfung vollständiger Unterlagen weitergehende Einwendungen zu erheben.

 

Mit freundlichen Grüßen,
Datum, Name, Adresse, Unterschrift