Einwendung zum Thema Baurecht 2

An das
Landesamt für Umwelt
Genehmigungsverfahrenstelle Süd
Postfach 601061
14410 Potsdam

 

Einwendung gegen die Wesentliche Änderung der Hähnchenschlachtanlage der
Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH in 15713 Königs Wusterhausen OT
Niederlehme auf dem Grundstück am Möllenberg 3-9 in 15713 Königs Wusterhausen
OT Niederlehme gemäss Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt vom
09.09.2025 (Vorhaben-ID Süd-G03824)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger, lehnen die beantragte Erweiterung des
Schlachthofs in Niederlehme ab.

Wir halten das Vorhaben derzeit für nicht genehmigungsfähig, weil die planungsrechtliche
Grundlage nicht gesichert ist.
Der dazugehörige Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig und wird nach unserem
Kenntnisstand durch ein Planungsbüro erstellt, das eng mit dem Betreiber des
Schlachthofs verbunden ist. Dadurch besteht der Verdacht eines Interessenkonflikts und einer fehlenden
unabhängigen Bauleitplanung durch die Gemeinde.

Nach unserer Auffassung liegt damit ein schwerer Verfahrensfehler vor, der die
Wirksamkeit des Bebauungsplans in Frage stellt.

Solange dieser Verdacht nicht vollständig aufgeklärt ist und der Bebauungsplan nicht
rechtssicher besteht, darf keine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
erteilt werden.

Ich widerspreche der Genehmigung. Ich behalte mir vor, nach Prüfung vollständiger Unterlagen weitergehende Einwendungen zu erheben.

Wir bitten die Genehmigungsbehörde,
• das Verfahren auszusetzen oder ruhend zu stellen,
• den Sachverhalt zu den Planungsaufträgen und möglichen Abhängigkeiten
gründlich zu prüfen,
• und die Entscheidung erst nach Klärung der rechtlichen Grundlage zu treffen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ort Datum Name Unterschrift