Einwendung zum Thema Grundwasser

An das
Landesamt für Umwelt
Genehmigungsverfahrenstelle Süd
Postfach 601061
14410 Potsdam

 

Einwendung gegen die Wesentliche Änderung der Hähnchenschlachtanlage der Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH in 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme auf dem Grundstück am Möllenberg 3-9 in 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme gemäss Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt vom 09.09.2025 (Vorhaben-ID Süd-G03824) zum wasserrechtlichen Verfahren

 

1. Bezug

Diese Einwendung bezieht sich auf die Antworten aus der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald vom 07. und 09. Oktober 2025 sowie auf die behördliche Stellungnahme vom 24. April 2025 im laufenden wasserrechtlichen Verfahren Süd-G03824

(Grundwasserentnahme und Versickerung der Märkischen Geflügelhof-Spezialitäten GmbH, Niederlehme).

2. Erklärung und Betroffenheit

Ich widerspreche der Genehmigung des Vorhabens.

Ich wohne in Königs Wusterhausen-Niederlehme, etwa xxx m vom Betriebsgelände der

MGS entfernt.

Ich bin unmittelbar betroffen durch

mögliche Absenkung des Grundwasserspiegels im Umfeld des „Niederlehmer

Luchs“,

sowie Geruchs- und Luftbelastungen aus dem Schlachtbetrieb,

die meine Wohn- und Lebensqualität beeinträchtigen und die ökologischen Funktionen der

Feuchtlebensräume gefährden können.

Ich erhebe Einwendungen zu den Schutzgütern Wasser und Luft/Geruch, hilfsweise zu Arten- und Biotopschutz nach §§ 30, 34 und 44 BNatSchG.

3. Hauptmängel des Verfahrens

(1) Rechtswidrige Ausgangslage des Wasserrechts

Die wasserrechtliche Erlaubnis von 2015 on der Fassung von 2018 wurde durch das Verwaltungsgericht Cottbus (VG 5 L 292/19) und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (11 S 90/20) als rechtswidrig eingestuft. Trotzdem erklärt die UWB – laut Antwort vom 09. 10. 2025 –, dass sich das Wasserrecht weiterhin „auf die Fassung von 2018“ beziehe. Damit baut das aktuelle Verfahren auf einem rechtswidrigen Ausgangszustand auf.

Eine rechtliche Begründung oder Korrektur erfolgt nicht. Das ist ein Verstoß gegen § 39 VwVfG (Begründungspflicht).

(2) Fehlende Eigenprüfung und Abhängigkeit vom Antragsteller

Der Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde bestätigt, dass die „gutachterliche Betrachtung und Erfassung der betroffenen Flächen“ ausschließlich im UVP-Bericht des Antragstellers (IBE Eckhof) erfolgte. Eine eigenständige Prüfung der Behörde fand nicht statt.

Das ist ein Verstoß gegen § 26 VwVfG (Amtsermittlungspflicht) und § 6 UVPG (Vollständigkeit und Objektivität der Bewertung).

(3) Unvollständige und intransparente Stellungnahme

Die Stellungnahme der UWB vom 24. 04. 2025 umfasst lediglich eine Seite ohne Unterschrift oder Bearbeiterangabe. Die Behörde erklärt, diese könne „im Zuge des Verfahrens ergänzt werden“. Die Öffentlichkeit wurde über ein unfertiges Prüfergebnis beteiligt – ein Verstoß gegen § 18 UVPG (Vollständigkeit der Unterlagen).

(4) Eingriffe im Flächennaturdenkmal „Niederlehmer Luch“

Die UWB bezeichnet Gehölzentnahmen als „biotopverbessernde Maßnahmen“, behauptet aber zugleich, es erfolge „kein Eingriff“. Tatsächlich ist jede Gehölzentnahme im FND nach § 30 BNatSchG ein Eingriff. Zudem räumt die Behörde ein, dass „keine gesetzliche Verpflichtung“ besteht. Dies weist auf rechtswidrige Eingriffe in ein gesetzlich geschütztes Biotop hin.

(5) Nichtbeachtung gerichtlicher Entscheidungen

Der Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde erklärt, die Bewertung beziehe sich nur auf den „aktuellen Antrag und den UVP-Bericht“. Die rechtskräftigen Urteile des VG und OVG wurden nicht berücksichtigt. Das ist ein Verstoß gegen § 121 VwGO (Bindungswirkung rechtskräftiger Gerichtsbeschlüsse).

(6) Fehlende Koordinierung mit dem BImSchG-Verfahren

Nach § 10 Abs. 5 BImSchG sind wasserrechtliches und immissionsschutzrechtliches Verfahren koordiniert zu führen. Die Antwort der UWB zeigt keine Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt (LfU). Ein formeller Verfahrensmangel – das Koordinierungsgebot ist nicht erfüllt.

4. Zusammenfassung

Die Antworten der UWB vom 07. und 09. Oktober 2025 belegen schwerwiegende Mängel

in der Sachverhaltsaufklärung und Rechtsanwendung. Es fehlen eine eigenständige Prüfung, eine vollständige Begründung, die Berücksichtigung gerichtlicher Beschlüsse und eine rechtmäßige Bewertung der Eingriffe im FND. Damit besteht derzeit keine rechtmäßige Grundlage für eine wasserrechtliche Erlaubnis.

5. Antrag

Ich beantrage

1. die Versagung der wasserrechtlichen Erlaubnis, solange die oben genannten Mängel nicht behoben sind,

2. hilfsweise die Nachholung einer vollständigen Fachprüfung, einschließlich

• Neubewertung der alten Wasserrechte,

• unabhängiger Prüfung von GWDTE, FFH-Gebieten und Biotopen,

• Offenlegung sämtlicher behördlicher Stellungnahmen,

• sowie öffentlicher Erörterung der Ergebnisse.

6. Präklusionsvorbehalt

Ich widerspreche der Genehmigung. Ich behalte mir vor, nach Prüfung vollständiger Unterlagen weitergehende Einwendungen zu erheben.

 

Mit freundlichen Grüßen,
Ort, Datum, Unterschrift