Einwendung zum Thema Geruch

An das
Landesamt für Umwelt
Genehmigungsverfahrenstelle Süd
Postfach 601061
14410 Potsdam

EINWENDUNG GEGEN GERUCHSBELÄSTIGUNG DURCH DEN SCHLACHTHOF NIEDERLEHME

Vorhaben: Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH, Am Möllenberg 3–9, 15713 Königs Wusterhausen
Aktenzeichen: Süd-G03824

 

Wir erheben Einwendung gegen die geplante Erweiterung des Schlachthofs in Niederlehme.
Seit Jahren leiden viele Anwohnerinnen und Anwohner unter massiven Geruchsbelästigungen. Der süßlich-faulige Gestank nach Tierkörpern, Blut und Fetten tritt regelmäßig auf – besonders nachts, bei Ostwind oder Windstille und an Wochenenden (Freitag-, Sonnabend- und Sonntagabend). Er führt zu Übelkeit, Kopfschmerzen und Schlafstörungen.
Im Sommer hängt es vom Wind ab, ob man im Garten sitzen, Gäste empfangen oder die Fenster öffnen kann.
Selbst der Einkauf beim REWE wird bei Ostwind zur Herausforderung – für die Menschen im Ort und für Besucher. Der Gestank steht schon auf dem Parkplatz.

Die beantragte Erweiterung erhöht die Kapazität von bisher 190 Tonnen Lebendgewicht pro Tag auf 375 Tonnen pro Tag. Damit ist zu befürchten, dass sich die bestehende Geruchsbelastung weiter verschärft.
Ohne aktuelle und wirksame Maßnahmen zur Geruchsminderung darf keine Genehmigung erteilt werden.

Das Problem: Veraltete und unvollständige Unterlagen

1. Geruchsmessungen von 2018 – nicht übertragbar

Die Geruchsprognose stützt sich auf Messungen aus dem Jahr 2018, als der Schlachthof noch in deutlich kleinerem Umfang arbeitete. Diese Daten bilden den heutigen Betriebszustand nicht mehr ab. Ohne aktuelle Messungen kann nicht beurteilt werden, welche tatsächliche Geruchsbelastung heute entsteht. Ob die alten Werte überhaupt zutreffend waren, ist fraglich – denn die Belastung, die viele Menschen hier seit Jahren ertragen müssen, ist real und erheblich. Es ist kaum vorstellbar, dass diese Zustände vom Gesundheitsamt tatsächlich als unbedenklich bewertet werden.

2. Rechenmodell ohne Nachvollziehbarkeit

Die Berechnung der Ausbreitung der Gerüche ergab: Die Belastung sei „irrelevant“.
Wie kann das sein, wenn im Ort seit Jahrzehnten eine deutliche Geruchsbelästigung bekannt ist?
Hier scheint sich die Behörde geirrt zu haben oder hat die Angaben des Unternehmens ungeprüft übernommen.
Solange die Berechnung nicht offengelegt ist, kann niemand diese Einschätzung nachvollziehen – 
nach der „Technischen Anleitung (TA) zur Reinhaltung der Luft“ müssen solche Prognosen transparent und prüfbar sein.

3. Mindestabstand nicht eingehalten

Die TA Luft empfiehlt für Schlachtbetriebe einen Mindestabstand von 350 Metern zur nächsten Wohnbebauung.
In Niederlehme liegt die tatsächliche Entfernung deutlich darunter: 
ein Teil der Wohnhäuser befindet sich nur rund 100 bis 150 Meter vom Werksgelände entfernt, viele weitere im Abstand von etwa 300 Metern.

Ein solcher Abstand darf nur unterschritten werden, wenn nachweislich eine wirksame Abluftreinigung installiert und geprüft ist. Ein solcher Nachweis wurde nie erbracht – weder für die alte noch für die neue Abluftanlage. Solange niemand belegen kann, dass die Abluft tatsächlich gereinigt wird, ist der verkürzte Abstand zur Wohnbebauung nicht vertretbar.

4. Zweite Abluftanlage geplant – warum reicht die erste nicht?

Nach den Antragsunterlagen (Abschnitt 5.1, Lageplan Dachaufsicht) soll eine zweite Abluftanlage mit Turm errichtet werden – zusätzlich zur bestehenden Anlage, die weiter betrieben wird.
Das wirft die Frage auf: 
Warum ist eine zusätzliche Anlage nötig, wenn die bestehende angeblich funktioniert? Entweder reicht die erste nicht aus – dann ist das ein Eingeständnis mangelhafter Geruchsminderung. Oder die zweite soll die erhöhte Kapazität bewältigen – dann ändert sich die Gesamtemissionssituation komplett.
Die alten Geruchsmessungen von 2018 bilden nur die erste Anlage ab, nicht zwei parallel laufende Anlagen.
Aktuelle Messungen für den Gesamtbetrieb beider Anlagen fehlen vollständig.
Wir fordern die 
Offenlegung aller Genehmigungen und Betriebsdaten beider Abluftanlagen sowie ein neues Geruchsgutachten für den kombinierten Betrieb.

Unsere Erfahrungen

Deutlicher, süßlich-fauliger Geruch, besonders nachts und am Wochenende. Am deutlichsten wahrnehmbar in Am Möllenberg, Karl-Marx-Straße, Mittelstraße bis zum Wasserturm. Außenaktivitäten im Sommer sind nur bei günstiger Windrichtung möglich. Der Gestank beeinträchtigt Gesundheit, Schlaf und Lebensqualität.

Was wir fordern

1. Aktuelle Geruchsmessungen unter realen Betriebsbedingungen (Ostwind, Wochenenden, Reinigungszeiten).

2. Nachvollziehbare Ausbreitungsberechnung mit vollständigen Daten gemäß TA Luft.

3. Keine Erweiterung, solange bestehende Belästigungen nicht nachweislich beseitigt sind.

4. Einbeziehung der Anwohnerberichte in die Umweltverträglichkeitsprüfung.

5. Beteiligung des Gesundheitsamtes.
Wir fordern, dass das zuständige Gesundheitsamt aktiv in das Verfahren einbezogen wird, um die tatsächlichen gesundheitlichen Auswirkungen der Geruchsbelastung auf die Bevölkerung zu bewerten.
Die anhaltenden Beschwerden vieler Anwohnerinnen und Anwohner müssen 
medizinisch geprüft und bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

6. Offenlegung der Abluftgenehmigung und Messdaten des neuen Abluftturms.

Seit Jahrzehnten leiden die Menschen in Niederlehme unter dem Gestank aus dem Schlachthof.
Ob man im Sommer im Garten sitzen oder die Fenster öffnen kann, hängt allein vom 
Wind ab.
Das ist ein klarer 
Verstoß gegen § 5 BImSchG (Pflicht zur Vermeidung erheblicher Belästigungen).
Solange keine 
aktuellen Messungen, kein Wirksamkeitsnachweis der Abluftreinigung und keine offiziellen Genehmigungen der Abluftanlagen vorliegen, kann die Behörde nicht feststellen, dass die Bevölkerung geschützt ist.

Die Genehmigung muss deshalb versagt werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Ort, Datum, Unterschrift


Hinweise:

1. Bekanntmachung LfU/LDS vom 09.09.2025 – Erhöhung auf 375 t Lebendgewicht pro Tag (Quelle: Bekanntmachung Süd-G03824, 20.08.2025).

2. Vorheriger Betrieb: 190 t/Tag – Angaben aus Abschnitt 10 „Abwasserwirtschaft“ der BImSchG-Unterlagen (Quelle: Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH, V2 09.09.2025, Abschnitt 10.1).

3. Geplanter Betrieb: 13 500 Tiere/h bei 11–14 Betriebsstunden = 375 t/Tag (Quelle: MGS V2 09.09.2025, Abschnitt 1.1).

4. Rechtliche Grundlagen: TA Luft (2021), Nr. 4.6.2.5 und 5.4.7; §§ 5 und 6 BImSchG.