Im Oktober 2021 hat das Landesumweltamt Brandenburg (LfU) die Genehmigung von 2018 für die Kapazitätserweiterung des Wiesenhof-Schlachthofs in Königs Wusterhausen aufgehoben. Wiesenhof wollte 160.000 statt 120.000 Tiere pro Tag schlachten. Dagegen hatte die Bürgerinitiative “KW stinkt’s” Widerspruch eingelegt – zusammen mit vielen Tierrechtsaktivist*innen, Umweltschützer*innen und dem Umweltverband NABU Brandenburg.

 

“Die Entscheidung des Landesumweltamtes, die Genehmigung von 2018 zur Erhöhung der Schlachtkapazität auf 160.000 Tiere pro Tag wieder aufzuheben, gibt uns Recht. Die Genehmigung wurde rechtswidrig und unter skandalösen Umständen erteilt,” sagte Herr Bertram von der Bürgerinitiative KW stinkt’s. “Wir bedanken uns bei allen, die uns in den vergangenen fünf Jahren tatkräftig unterstützt haben! Zugleich ist es ein Skandal, dass bei Anlagen der industriellen Tierhaltung Recht und Gesetz erst dann zum Zuge kommen, wenn Bürgerinnen und Bürger dieses unter hohem Einsatz von Engagement, Zeit und Geld erstreiten.” fügte er hinzu.

 

Mit der Entscheidung vom 6. Oktober 2021 folgte das LfU den Gerichtsentscheidungen des Verwaltungsgerichts Cottbus von September 2020 und der des Oberverwaltungsgerichts von Juli 2021: Der zum Wiesenhof-Konzern gehörenden Schlachtanlage der “Märkischen Geflügelhof-Spezialitäten GmbH” fehlt die korrekte wasserrechtliche Grundlage zur Entnahme von Grundwasser. Wiesenhof verfügt zwar über Brunnen, hat aber nur eine Erlaubnis zur Entnahme von Lösch- und Brauchwasser. Nicht jedoch für die Menge an Trinkwasser, die für den Betrieb von 160.000 Schlachtungen pro Tag notwendig ist. Zusammen mit den gravierenden Eingriffen in den Naturhaushalt stoppten vor allem Verfahrensfehler die angestrebte Erweiterung: Wiesenhof versuchte zwar vor der Schlachthoferweiterung, die notwendigen Erlaubnisse noch nachzuholen, verstieß aber bei den Genehmigungsverfahren gegen das sogenannte Koordinierungs-Gebot, welches ein koordiniertes Verfahren aus einem Guß statt paralleler Einzelverfahren vorsieht.

 

Hintergrund: Wiesenhof hatte im Herbst 2016 die Erweiterungspläne zum Schlachten von 160.000 Tieren am Tag bekannt gegeben, die Schlachtzahlen aber bereits vor dem Antrag eigenmächtig erhöht. Das LfU verfügte daraufhin zunächst eine Teil-Stilllegung der Produktion, um dann im Herbst 2018 die Genehmigung für das Vorhaben überraschenderweise doch auszusprechen. Dank sogenanntem “Sofortvollzug” durften somit 160.000 Tiere am Tag / 352 t Lebendgewicht geschlachtet werden. Es wurde dann am 29.11.2016 die BI gegründet. Wir legten gemeinsam Widerspruch gegen die Genehmigung und Klage gegen den Sofortvollzug ein. Nach zwei verlorenen Gerichtsentscheidungen hat das LfU die Genehmigung nun zurückziehen müssen. Laut Bürgerinitiative bedeutet ein Rückgang der Schlachtzahlen weniger Gestank, Tierleid und Gefahr für die Gesundheit. Ob es beim Erweiterungsstopp bleibt, hängt davon ab, welche Strategie Wiesenhof nun verfolgt. Die BI bedankt sich daher für die riesige Unterstützung und bittet doch noch einmal um Spenden für den weiteren Widerstand gegen die Schlachtanlage.