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Unser Wasser

Wiesenhof legt Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts ein

Am 25. September 2020 hat das Verwaltungsgericht Cottbus in einem klaren Beschluss den Sofortvollzug der Genehmigung für die Kapazitätserweiterung bei Wiesenhof gekippt. Die wasserrechtliche Erlaubnis hätte mit Öffentlichkeitsbeteiligung und in Anbindung an das Genehmigungsverfahren beim Landesumweltamt erteilt werden müssen. Das Gesetz sieht vor, dass zum Schutz der Umwelt wirklich alle Probleme, die bei einem neuen Vorhaben entstehen könnten, durch eine Behörde unter Beteiligung aller anderen Behörden und einer breiten Öffentlichkeit erörtert werden.

Höhepunkt der gerichtlichen Entscheidung war, dass die gesamte Anlage über keine wasserrechtliche Erlaubnis (zum Eingriff in riesige Grundwassermengen täglich) verfügt, so dass der Sofortvollzug aufzuheben ist. Ein Sofortvollzug ist dann notwendig, wenn eine Genehmigung durch Dritte mit einem Widerspruch angegriffen wird. Dieser Widerspruch – Suspensiveffekt – führt in diesen Fällen dazu, dass erst eine Klärung über den Widerspruch (und über eventuelle Klagen) notwendig wird, bevor die Genehmigung vom Antragsteller genutzt werden kann. Eine solche Situation, die Wiesenhof wenig freuen würde, hat die Genehmigungsbehörde gleich verhindert und den Sofortvollzug mit der Genehmigung im November 2018 angeordnet.

Viele Menschen und der NABU haben Widerspruch eingelegt und die Aufhebung des Sofortvollzugs beantragt. Die Behörde hat weder die Widersprüche noch die Anträge bis heute beschieden, so dass der NABU die Frage des Stopps der erhöhten Produktion dem Gericht im Eilverfahren vorgelegt hat. Dieses Verfahren zwischen dem NABU und dem Landesamt für Umwelt ist also in der ersten Runde zugunsten des NABU (und unserer Bürgerinitiative) und zu Lasten von Wiesenhof ausgegangen.

Die gute Nachricht: Beschwerde gegen diesen Beschluss hat nur Wiesenhof (der sogenannte Beigeladene in diesem Verfahren) beim Oberverwaltungsgericht eingelegt (und damit nicht die Genehmigungsbehörde selbst). Hier könnte sich ein zartes Umdenken ankündigen, das uns Mut für die offenen Widerspruchsverfahren macht.

Die schlechte Nachricht: Wiesenhof hat die Sache mit einer ambitionierten Schrift und einer neuen tatsächlichen Situation dem Oberverwaltungsgericht vorgelegt (und wir müssen weiter kämpfen statt nach vier harten Jahren dem Rückbau zuzusehen und damit die Ernte unserer Mühen einzufahren).

Nicht alle tun Nichts in diesen Zeiten. Herr Albert von der Unteren Wasserbehörde – der kleine Wasserpabst wie ich ihn nenne – hat nun auch für die letzte seiner Fehlentscheidungen (sogenannter Klarstellungsbescheid vom 2. März 2018) den Sofortvollzug nachgebastelt, um so den kleinlichen Lapsus einer fehlenden Genehmigung durch schnöden Widerspruch des NABU doch noch zu heilen. Aber das reicht vermutlich wirklich nicht aus und wenn nun gerade kein Grundwasser zu haben ist, dann können wir in Königs Wusterhausen Wiesenhof wenigstens Trinkwasser aus der Leitung bieten.

Ohne jede Öffentlichkeitsbeteiligung (und ohne jeden Vertrag) kann Wiesenhof für die nächsten sechs Monate täglich, d.h. auch wirklich 7 Tage die Woche für 20 h am Tag pro Stunde 45 m³ Trinkwasser einziehen. Ausgeschrieben bedeutet diese Abkürzung 45.000 Liter pro Stunde und dies bei 20 Stunden am Tag – täglich 900 000 Liter – und dies pro Woche bei sieben Tagen … nun eigentlich auch egal.

Der MAWV (Körperschaft des öffentlichen Rechts) kann also aushelfen, wenn kein Grundwasser mehr fließt. Auch mit Trinkwasser lässt sich fröhlich 10.000 Hühner stündlich schlachten. Aber sollten wir da nicht als Öffentlichkeit und Mitkonkurrenten hinsichtlich des Trinkwassers wenigstens mitreden dürfen? Der MAWV erklärt auf seiner Seite, dass jeder Mensch in Königs Wusterhausen 109 Liter Wasser am Tag verbraucht (macht pro Stunde 4,5 Liter). Wir werden staunen wie die Sache in der nächsten Saison aussehen wird, wenn auch das Baden der toten Hühner in die Statistik einfließt. Und der MAWV rechnet mit 115.000 Einwohnern, die versorgt werden, d.h. mit einer täglichen Wassermenge von 125 Mio. Liter pro Tag für alle Einwohner.

Mit Wiesenhof werden wir alle vierzehn Tage den Wasserverbrauch der ganzen Stadt noch einmal für diese Produktion verschleudern.  

Der MAWV und Wiesenhof sind Freunde. Man kann sich auf der Seite des MAWV in einen Rohrbruch vom 21. März 2020 in Königs Wusterhausen einlesen: In der Köpenicker Straße ist ein Abwasserrohr geplatzt. Die Reparaturen erfolgten zügig, da Wiesenhof so nett war und sein Abwasser mal nicht eingeleitet hat. Wiesenhof ist eben ein verständiger Großkunde. Über die Abwasserproblematik wird – weil auch unappetitlich – wenig gesprochen. Tatsächlich müssen aber die 900 000 Liter Trinkwasser auch blutig und verdreckt wieder irgendwohin zurück. 15.000 Liter konnten als „Filterrückspülwasser“ bis zur verwaltungsgerichtlichen Entscheidung (und davor ohne jede Erlaubnis) täglich im anliegenden ehemaligen Wald ins Grundwasser versickern.

Das Oberverwaltungsgericht wird sich also nun mit einer neuen Situation auseinander zusetzen haben und wir staunen weiter, wie einfach unsere Ressourcen verschleudert werden. Ob Wiesenhof wohl als Altanschließer gezahlt hat oder nach dem neusten Coup des MAWV mit dauerhaft erhöhten Gebühren belegt wird? Der Vertrag ist unbekannt und soll nach der hier vorliegenden Mail auch erst später ausgehandelt werden – die zwei werden sich auf Kosten aller sicher einig werden. Und was machen wir? Transparenz herstellen, Öffentlichkeit mobilisieren, Spenden sammeln und die Geduld nicht verlieren. Dass Grundwasser auch in Brandenburg verschwinden, kommt langsam auch in der Bevölkerung an und Trinkwasser – so viel sei verraten – gibt es auch nicht in unbegrenzten Mengen.

Wir müssen über die Massentierhaltung reden, weil sie die Massenschlachtung aus „Tierwohlgesichtspunkten“ nach sich zieht!

Kerstin Tottewitz, Niederlehme

Kastanien aus dem Feuer holen am Klimastreiktag 29.11.

Wir holen die Kastanien aus dem Feuer!

Ein kühler Novembertag war der dritte BI-Geburtstag am 29.11.2019: viele Menschen aus dem Unterstützerumkreis der BI „KW stinkt’s“ trafen sich vor dem Bahnhof von Königs Wusterhausen zur Kastanienaktion. Leckere Maronen wurden geröstet und gegen Spende abgegeben.

Demo zum Klimastreiktag vor dem Bahnhof KW
Demo zum Klimastreiktag vor dem Bahnhof KW

Es tut sich viel: Der Schlachthof weigert sich, seine genauen Schlachtzahlen herauszugeben. Es gibt dazu ein Gerichtsverfahren, dessen erste mündliche Verhandlung in der letzten Woche stattfand.

Unser Anwalt kümmert sich derweil um das eigentliche Genehmigungsverfahren. Der Gerichtstermin dazu wurde gerade in den Januar geschoben.

Aus der MAZ haben wir nun erfahren können, dass Wiesenhof einen neuen Antrag auf Erweiterung der Schlachtkapazitäten gestellt hat: 240.000 Tiere sollen nun täglich „verarbeitet“ werden. Es wird dazu ein eigenständiges Genehmigungsverfahren geben, in dem wir uns natürlich auch einbringen werden.

Das ist eine interessante Taktik: Stellt Euch vor, wir hätten mit unseren Widersprüchen im ersten Verfahren Erfolg und Wiesenhof müsste sich an die ursprüngliche Rechtslage halten. Könnte dann im zweiten Verfahren ein anderes Ergebnis heraus kommen?

Diesen Fragen gehen wir nach und freuen uns, einen kompetenten Rechtsanwalt an unserer Seite zu haben. Könnt Ihr uns helfen, die Kosten dafür zu schultern? Gerade jetzt ist ja Spendenzeit: jede noch so kleine Summe hilft uns bei der Bezahlung von Herrn Werners Kanzleirechnungen.

Unzulässige Schlachtung: Minister informiert über Strafanzeige, Landesamt genehmigte dennoch

Das Landesumweltministerium hat bereits am 7. Februar des vergangenen Jahres Anzeige gegen das Unternehmen Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH (MGS) erhoben. Seither würden die Strafverfolgungsbehörden wegen Verstoßes gegen § 327 StGB (unerlaubtes Betreibens von Anlagen) ermitteln. Dies erklärte heute Agrarminister Vogelsänger erstmals auf Anfrage des umweltpolitischen Sprechers von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Benjamin Raschke, im Landtagsplenum (Frage 1647).

Grund der noch laufenden Ermittlungen war demnach die ungenehmigte Schlachtung von Millionen Tieren von Februar 2015 bis zum Juni 2017 Tiere. Bei einer Verurteilung wegen unerlaubten Betreibens von Anlagen droht im Höchstfall eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren.

„Der drastische juristische Schritt hielt das Landesumweltamt aber nicht davon ab, der Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH im November 2018 eine Ausweitung der Schlachtkapazität zu genehmigen. Dies ist im Licht der neuen Informationen unfassbar.

Das Unternehmen hat sich auch zuvor immer wieder als höchst unzuverlässig erwiesen. Der Teilstillegungsverfügung vom Juni 2017 und der damit einhergehenden Absenkung der Schlachtkapazitäten auf das genehmigte Maß kam der Betreiber etwa nur zögerlich nach“, sagte Benjamin Raschke.

Sogar nach der Genehmigung führt das Unternehmen das Ministerium an der Nase herum. Obwohl die Genehmigung an Auflagen gekoppelt war, erhöhte Wiesenhof die Schlachtkapazität noch vor der behördlichen Abnahme der Auflagen. Minister Vogelsänger informierte auf Nachfrage von Benjamin Raschke lapidar, dass der Betreiber versichert habe, es sei schon alles genehmigungskonform gelaufen.

Seit Jahren drängen die örtliche Bürgerinitiative und auch die bündnisgrüne Fraktion im Landtag auf ein Handeln des Ministeriums im Fall Wiesenhof.

Quelle: www.benjamin-raschke.de

Regenabwasser WSH 1

Wasserschutz bei Wiesenhof?

Im April 2017 konnten wir einen bedenklichen Umgang des Wiesenhof-Schlachthofs in Königs Wusterhausen mit verschmutztem Regenwasser auf dem Betriebsgelände feststellen. Wir alarmierten zusammen mit den Abgeordneten Annalena Baerbock (MdB) und Benjamin Raschke (MdL) die Untere Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald, die daraufhin zahlreiche Auflagen erteilte. Die Missstände sollten sämtlich bis zum 31.08.2017 beseitigt werden.

neue Austrittsstelle Regenwasserversickerung bei Wiesenhof im Juni 2017
neue Austrittsstelle Regenwasserversickerung bei Wiesenhof im Juni 2017

Auf Nachfrage erfuhren die Abgeordneten im November 2017, dass sich die Entwässerungsanlagen augenscheinlich immer noch in desolatem Zustand befanden. Verladeflächen waren verschmutzt und nicht an einen Absetzschacht oder die Kanalisation angeschlossen, das Absetzbecken für das Filterspülwasser war verschlammt.

Auf erneute Nachfrage wurde im Februar 2018 mitgeteilt, dass sich die Situation in diesem Bereich offenbar verbessert hat. Allerdings rutschen nach wie vor Böschungen in die Versickerungsbecken und die sogenannte „Seuchenwanne“, die bei Seuchengefahr der Fahrzeugdesinfektion dient,  ist immer noch nicht an den Abwasserkanal angebunden.  „Gerade nach der Vogelgrippe im letzten Jahr ist das völlig unverständlich“, so Benjamin Raschke. „Ich mache mir Sorgen wegen der anhaltenden Nachlässigkeit des Betreibers im Umgang mit verschmutztem Wasser, umso mehr, weil das Gelände an ein Trinkwasserschutzgebiet grenzt. Ein sorgfältiger Umgang mit Wasser auf dem Betriebsgelände ist bei der Anlieferung von über 120.000 Tieren am Tag und bei Desinfektion der Fahrzeuge unerlässlich.“

Protest-Kundgebung zur Erörterung der Wiesenhof-Pläne

In Königs Wusterhausen, Ortsteil Niederlehme, will Wiesenhof die Kapazitäten des Schlachthofs deutlich erweitern. Zahlreiche GegnerInnen sowie fünf anerkannte Umweltschutzverbände Brandenburgs haben Einwendungen gegen die Erweiterung eingereicht. Die Erörterung dieser Einwendungen findet am 30. März 2017 ab 10:00 Uhr im Eventcenter Königs Wusterhausen statt. Das Bündnis Tierfabriken-Widerstand und die Bürgerinitiative KW stinkts laden dazu ein, 9 – 10 Uhr vor dem Eventcenter im Rahmen einer Kundgebung gegen die mögliche Genehmigung der Pläne, die mit Tierausbeutung und Umweltzerstörung einhergehen, zu protestieren.

 

Was: Protest-Kundgebung gegen die Wiesenhof-Pläne in Königs Wusterhausen

Wann: 30. März 2017, 9:00-10:00 Uhr

Wo: Eingang des Eventcenters Königs Wusterhausen, Maxim-Gorki-Straße/Storkower Straße

 

Königs Wusterhausen, 20.03.2017: Wiesenhof will Kapazitäten des Schlachthofs am Standort Niederlehme von 190 Tonnen Lebendgewicht pro Tag auf 352 Tonnen pro Tag erhöhen. Seit Bekanntwerden der Pläne im Oktober 2016 hat das Bündnis Tierfabriken-Widerstand zusammen mit weiteren Akteuren gegen dieses Vorhaben erfolgreich mobil gemacht. Die fünf großen anerkannten Umweltschutzverbände Brandenburgs (BUND, NABU, Grüne Liga, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Naturfreunde Brandenburg), Mitglieder der Bürgerinitiative KW stinkts sowie zahlreiche direkt betroffene AnwohnerInnen und weitere GegnerInnen aus ganz Deutschland haben Einwendungen eingereicht.  „Dies ist ein starkes Zeichen dafür, dass solche Pläne von einem Großteil der Gesellschaft nicht gewollt sind“, meint Sandra Franz vom Bündnis Tierfabriken-Widerstand, das sich seit Jahren gegen Neubauten und Erweiterungen von Tierfabriken in Ostdeutschland einsetzt.

 

„Wir fordern die Genehmigungsbehörde verantwortungsbewusst alle Fakten zu prüfen und gewissenhaft zu entscheiden, ob die Erweiterung genehmigt werden sollte“, ergänzt Gudrun Eichler von der Bürgerinitiative KW stinkts.  „Sollte die Genehmigung erteilt werden, werden wir mit weiteren öffentlichkeitswirksamen Aktionen wie Demonstrationen und mit juristischen Mitteln das Wiesenhof-Vorhaben verhindern.“

 

Pressekontakt u.a.:

Sandra Franz, Tel: 01752855271, E-Mail: kontakt@tierfabriken-widerstand.org

https://tierfabriken-widerstand.org/protest-kundgebung-zur-eroerterung-der-wiesenhof-plaene-in-koenigs-wusterhausen/