Jetzt auch auf Facebook
Wir sind jetzt auch auf Facebook! Klickt „Gefällt mir“ und bleibt vernetzt!
Wir sind jetzt auch auf Facebook! Klickt „Gefällt mir“ und bleibt vernetzt!
Die MAZ berichtet am 28.8.2018 über eine Demo gegen die Wiesenhof-Schlachtanlag ein Niederlehme:
Erstaunliche (nein, eher typische!) Faktenverdrehung aus dem Schlachthof in Königs Wusterhausen. Der Betriebsratsvorsitzende wirft den Behörden Verzögerung und die Gefährdung gleich ALLER Arbeitsplätze im Schlachthof vor.
Kurze Analyse:
Danke an den Hinweis an www.facebook.com/tierfabrikenwiderstand
Mehr zum Lesen bei der MAZ:
Wenn Normalbürger absichtlich und immer wieder gegen eine Gerichtsentscheidung verstößt, dann ist schnell Schluss mit lustig. An Recht und Gesetz muss man sich schließlich halten. Genau das sieht der Geflügelkonzern Wiesenhof am Standort Königs Wusterhausen offenbar anders.“
So kann man aus aus der Mediathek der Sendung rbb Brandenburg Aktuell am 13.4.2018 zitieren. Direkt zur Sendung und der Zitatquelle geht es unter: www.rbb-online.de/brandenburgaktuell/archiv/20180413_1930/wiesenhof.html
Die Stadt Königs Wusterhausen stimmte der Wiesenhof-Erweiterung zu: angeblich, weil es nicht anders ging. Wir hätten uns da etwas mehr Phantasie gewünscht…
Hier geht es zum Beitrag in der MAZ: www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/Stadt-stimmt-Wiesenhof-Erweiterung-zu
Der Hähnchenschlachter Wiesenhof hat vor Gericht eine erneute Niederlage einstecken müssen. Auch das Oberverwaltungsgericht hat die Teilstilllegung des Schlachtbetriebs in Niederlehme bestätigt. Damit muss Wiesenhof dort seine illegale Erweiterung zurücknehmen.
Hier geht es zum Artikel: www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/Wiesenhof-kassiert-erneut-Niederlage
Hier geht es direkt zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/slo/bs/10/page/sammlung.psml;jsessionid=39CD8AE726F8BE85462AC12103E6B257.jp12?doc.hl=1&doc.id=MWRE180000974&documentnumber=5&numberofresults=3611&doctyp=juris-r&showdoccase=1&doc.part=L¶mfromHL=true#focuspoint
Das Oberverwaltungsgericht hat die Teilstilllegung des Niederlehmer Geflügelschlachtbetriebs Wiesenhof bestätigt. Damit muss Wiesenhof seine Schlachtkapazitäten deutlich verringern.
Mehr lesen auf: http://www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/Wiesenhof-muss-Schlachtkapazitaet-verringern
Aber eigentlich ist das wirklich eine Frechheit: Jahrelang wird mehr geschlachtet, als erlaubt war. Illegal! Und nun darf der Konzern noch 11 Wochen weiter ungenehmigt schlachten. Diese Überkapazität schadet uns Betroffene direkt, denn die Schlachtabfälle, Gerüche, Lärm und potentielle Wassergefährdung sind real.
Die Abendschau vom rbb berichtet über die Entscheidung vor Gericht: https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2018/03/wiesenhof-gefluegel-schlachthof-niederlehme-kapazitaeten-reduzieren.html
(Video in der Mediathek)
Im April 2017 konnten wir einen bedenklichen Umgang des Wiesenhof-Schlachthofs in Königs Wusterhausen mit verschmutztem Regenwasser auf dem Betriebsgelände feststellen. Wir alarmierten zusammen mit den Abgeordneten Annalena Baerbock (MdB) und Benjamin Raschke (MdL) die Untere Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald, die daraufhin zahlreiche Auflagen erteilte. Die Missstände sollten sämtlich bis zum 31.08.2017 beseitigt werden.
Auf Nachfrage erfuhren die Abgeordneten im November 2017, dass sich die Entwässerungsanlagen augenscheinlich immer noch in desolatem Zustand befanden. Verladeflächen waren verschmutzt und nicht an einen Absetzschacht oder die Kanalisation angeschlossen, das Absetzbecken für das Filterspülwasser war verschlammt.
Auf erneute Nachfrage wurde im Februar 2018 mitgeteilt, dass sich die Situation in diesem Bereich offenbar verbessert hat. Allerdings rutschen nach wie vor Böschungen in die Versickerungsbecken und die sogenannte „Seuchenwanne“, die bei Seuchengefahr der Fahrzeugdesinfektion dient, ist immer noch nicht an den Abwasserkanal angebunden. „Gerade nach der Vogelgrippe im letzten Jahr ist das völlig unverständlich“, so Benjamin Raschke. „Ich mache mir Sorgen wegen der anhaltenden Nachlässigkeit des Betreibers im Umgang mit verschmutztem Wasser, umso mehr, weil das Gelände an ein Trinkwasserschutzgebiet grenzt. Ein sorgfältiger Umgang mit Wasser auf dem Betriebsgelände ist bei der Anlieferung von über 120.000 Tieren am Tag und bei Desinfektion der Fahrzeuge unerlässlich.“
Die teilweise Stilllegungsanordnung für die Wiesenhof-Geflügelschlachtanlage in Niederlehme wurde im Eilverfahren vom Verwaltungsgericht Cottbus bestätigt
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Cottbus hat am 12. Januar 2018 den Eilantrag des Schlachtanlagenbetreibers gegen eine teilweise Stilllegungsanordnung des Landesamtes für Umwelt abgelehnt.
Seit April 2016 werden hier unter dem Verkaufsnamen Wiesenhof täglich 160.000 Tiere geschlachtet, obwohl nur 120.000 Schlachtungen genehmigt wurden. Das illegale Schlachten von zusätzlich 40.000 Tiere pro Tag hatte bei den Mitgliedern der Bürgerinitative für zahlreiche Beeinträchtigungen gesorgt: unerträglicher Gestank, die Angst vor verseuchtem Grundwasser und Lärmbelästigung.
Die Bürgerinitiative „KW stinkt’s“ hatte sich 2016 gegründet, um einer Erweiterung der Wiesenhof-Schlachtanlage entgegenzutreten. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens kam heraus, dass dort ohne Erlaubnis geschlachtet wurde bzw. über die Grenzen der erlaubten Menge hinaus. Dank Hinweisen aus unserer BI wurde ferner eine defekte Wasseraufbereitungsanlage entdeckt, die Menschen und Umwelt gefährdeten.
Wir müssen feststellen, dass Wiesenhof es mit zahlreichen Vorschriften nicht so genau nahm. Unser Rechtsanwalt hat uns dabei sehr geholfen und wir freuen uns nach wie vor über jede Spende für die Kosten (über Betterplace).
Das Verwaltungsgericht stellte nun fest, dass die teilweise Stilllegungsverfügung schon deshalb gerechtfertigt seien, weil der Betreiber nicht über die erforderliche (Änderungs-)Genehmigung für die Überkapazität verfüge. Zudem entspreche die Erweiterung des bestehenden Schlachthofes nicht offensichtlich den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes, so dass der Teil-Stilllegungsverfügung auch Gründe der Verhältnismäßigkeit nicht entgegenstünden.
Die Entscheidung ist leider noch nicht rechtskräftig und kann mit einer Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden. Wir werden weiterhin Wiesenhof auf die Finger schauen: Illegales Schlachten geht gar nicht!
Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Cottbus unter http://www.vg-cottbus.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.547908.de&template=seite_vgcb_pressemit
Siehe auch:
rbb berichtet über die Teilstilllegung
Gericht bestätigt Teil-Stilllegung von Wiesenhof