Articles by Herr Bertram

rbb

Wiesenhof stellt Strafanzeige gegen Brandenburger Landwirt

Angeblich hält Wiesenhof das Tierwohl hoch. Doch Recherchen vom rbb ergaben nun, dass ein Landwirt aus Königs Wusterhausen den Tierschutz seiner Hühner nicht beachtete.

Die SOKO Tierschutz hatte zuvor auf Mißstände hingewiesen. Wiesenhof hat als Folge Strafanzeige gegen den Landwirt gestellt.

Weitere Infos heute auf rbb und im Internet unter: https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2020/01/gefluegelproduzent-wiesenhof-strafanzeige-gegen-landwirt-tierwoh.html

Unser Wasser

Wiesenhof legt Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts ein

Am 25. September 2020 hat das Verwaltungsgericht Cottbus in einem klaren Beschluss den Sofortvollzug der Genehmigung für die Kapazitätserweiterung bei Wiesenhof gekippt. Die wasserrechtliche Erlaubnis hätte mit Öffentlichkeitsbeteiligung und in Anbindung an das Genehmigungsverfahren beim Landesumweltamt erteilt werden müssen. Das Gesetz sieht vor, dass zum Schutz der Umwelt wirklich alle Probleme, die bei einem neuen Vorhaben entstehen könnten, durch eine Behörde unter Beteiligung aller anderen Behörden und einer breiten Öffentlichkeit erörtert werden.

Höhepunkt der gerichtlichen Entscheidung war, dass die gesamte Anlage über keine wasserrechtliche Erlaubnis (zum Eingriff in riesige Grundwassermengen täglich) verfügt, so dass der Sofortvollzug aufzuheben ist. Ein Sofortvollzug ist dann notwendig, wenn eine Genehmigung durch Dritte mit einem Widerspruch angegriffen wird. Dieser Widerspruch – Suspensiveffekt – führt in diesen Fällen dazu, dass erst eine Klärung über den Widerspruch (und über eventuelle Klagen) notwendig wird, bevor die Genehmigung vom Antragsteller genutzt werden kann. Eine solche Situation, die Wiesenhof wenig freuen würde, hat die Genehmigungsbehörde gleich verhindert und den Sofortvollzug mit der Genehmigung im November 2018 angeordnet.

Viele Menschen und der NABU haben Widerspruch eingelegt und die Aufhebung des Sofortvollzugs beantragt. Die Behörde hat weder die Widersprüche noch die Anträge bis heute beschieden, so dass der NABU die Frage des Stopps der erhöhten Produktion dem Gericht im Eilverfahren vorgelegt hat. Dieses Verfahren zwischen dem NABU und dem Landesamt für Umwelt ist also in der ersten Runde zugunsten des NABU (und unserer Bürgerinitiative) und zu Lasten von Wiesenhof ausgegangen.

Die gute Nachricht: Beschwerde gegen diesen Beschluss hat nur Wiesenhof (der sogenannte Beigeladene in diesem Verfahren) beim Oberverwaltungsgericht eingelegt (und damit nicht die Genehmigungsbehörde selbst). Hier könnte sich ein zartes Umdenken ankündigen, das uns Mut für die offenen Widerspruchsverfahren macht.

Die schlechte Nachricht: Wiesenhof hat die Sache mit einer ambitionierten Schrift und einer neuen tatsächlichen Situation dem Oberverwaltungsgericht vorgelegt (und wir müssen weiter kämpfen statt nach vier harten Jahren dem Rückbau zuzusehen und damit die Ernte unserer Mühen einzufahren).

Nicht alle tun Nichts in diesen Zeiten. Herr Albert von der Unteren Wasserbehörde – der kleine Wasserpabst wie ich ihn nenne – hat nun auch für die letzte seiner Fehlentscheidungen (sogenannter Klarstellungsbescheid vom 2. März 2018) den Sofortvollzug nachgebastelt, um so den kleinlichen Lapsus einer fehlenden Genehmigung durch schnöden Widerspruch des NABU doch noch zu heilen. Aber das reicht vermutlich wirklich nicht aus und wenn nun gerade kein Grundwasser zu haben ist, dann können wir in Königs Wusterhausen Wiesenhof wenigstens Trinkwasser aus der Leitung bieten.

Ohne jede Öffentlichkeitsbeteiligung (und ohne jeden Vertrag) kann Wiesenhof für die nächsten sechs Monate täglich, d.h. auch wirklich 7 Tage die Woche für 20 h am Tag pro Stunde 45 m³ Trinkwasser einziehen. Ausgeschrieben bedeutet diese Abkürzung 45.000 Liter pro Stunde und dies bei 20 Stunden am Tag – täglich 900 000 Liter – und dies pro Woche bei sieben Tagen … nun eigentlich auch egal.

Der MAWV (Körperschaft des öffentlichen Rechts) kann also aushelfen, wenn kein Grundwasser mehr fließt. Auch mit Trinkwasser lässt sich fröhlich 10.000 Hühner stündlich schlachten. Aber sollten wir da nicht als Öffentlichkeit und Mitkonkurrenten hinsichtlich des Trinkwassers wenigstens mitreden dürfen? Der MAWV erklärt auf seiner Seite, dass jeder Mensch in Königs Wusterhausen 109 Liter Wasser am Tag verbraucht (macht pro Stunde 4,5 Liter). Wir werden staunen wie die Sache in der nächsten Saison aussehen wird, wenn auch das Baden der toten Hühner in die Statistik einfließt. Und der MAWV rechnet mit 115.000 Einwohnern, die versorgt werden, d.h. mit einer täglichen Wassermenge von 125 Mio. Liter pro Tag für alle Einwohner.

Mit Wiesenhof werden wir alle vierzehn Tage den Wasserverbrauch der ganzen Stadt noch einmal für diese Produktion verschleudern.  

Der MAWV und Wiesenhof sind Freunde. Man kann sich auf der Seite des MAWV in einen Rohrbruch vom 21. März 2020 in Königs Wusterhausen einlesen: In der Köpenicker Straße ist ein Abwasserrohr geplatzt. Die Reparaturen erfolgten zügig, da Wiesenhof so nett war und sein Abwasser mal nicht eingeleitet hat. Wiesenhof ist eben ein verständiger Großkunde. Über die Abwasserproblematik wird – weil auch unappetitlich – wenig gesprochen. Tatsächlich müssen aber die 900 000 Liter Trinkwasser auch blutig und verdreckt wieder irgendwohin zurück. 15.000 Liter konnten als „Filterrückspülwasser“ bis zur verwaltungsgerichtlichen Entscheidung (und davor ohne jede Erlaubnis) täglich im anliegenden ehemaligen Wald ins Grundwasser versickern.

Das Oberverwaltungsgericht wird sich also nun mit einer neuen Situation auseinander zusetzen haben und wir staunen weiter, wie einfach unsere Ressourcen verschleudert werden. Ob Wiesenhof wohl als Altanschließer gezahlt hat oder nach dem neusten Coup des MAWV mit dauerhaft erhöhten Gebühren belegt wird? Der Vertrag ist unbekannt und soll nach der hier vorliegenden Mail auch erst später ausgehandelt werden – die zwei werden sich auf Kosten aller sicher einig werden. Und was machen wir? Transparenz herstellen, Öffentlichkeit mobilisieren, Spenden sammeln und die Geduld nicht verlieren. Dass Grundwasser auch in Brandenburg verschwinden, kommt langsam auch in der Bevölkerung an und Trinkwasser – so viel sei verraten – gibt es auch nicht in unbegrenzten Mengen.

Wir müssen über die Massentierhaltung reden, weil sie die Massenschlachtung aus „Tierwohlgesichtspunkten“ nach sich zieht!

Kerstin Tottewitz, Niederlehme

Kastanien aus dem Feuer holen am Klimastreiktag 29.11.

Wir holen die Kastanien aus dem Feuer!

Ein kühler Novembertag war der dritte BI-Geburtstag am 29.11.2019: viele Menschen aus dem Unterstützerumkreis der BI „KW stinkt’s“ trafen sich vor dem Bahnhof von Königs Wusterhausen zur Kastanienaktion. Leckere Maronen wurden geröstet und gegen Spende abgegeben.

Demo zum Klimastreiktag vor dem Bahnhof KW
Demo zum Klimastreiktag vor dem Bahnhof KW

Es tut sich viel: Der Schlachthof weigert sich, seine genauen Schlachtzahlen herauszugeben. Es gibt dazu ein Gerichtsverfahren, dessen erste mündliche Verhandlung in der letzten Woche stattfand.

Unser Anwalt kümmert sich derweil um das eigentliche Genehmigungsverfahren. Der Gerichtstermin dazu wurde gerade in den Januar geschoben.

Aus der MAZ haben wir nun erfahren können, dass Wiesenhof einen neuen Antrag auf Erweiterung der Schlachtkapazitäten gestellt hat: 240.000 Tiere sollen nun täglich „verarbeitet“ werden. Es wird dazu ein eigenständiges Genehmigungsverfahren geben, in dem wir uns natürlich auch einbringen werden.

Das ist eine interessante Taktik: Stellt Euch vor, wir hätten mit unseren Widersprüchen im ersten Verfahren Erfolg und Wiesenhof müsste sich an die ursprüngliche Rechtslage halten. Könnte dann im zweiten Verfahren ein anderes Ergebnis heraus kommen?

Diesen Fragen gehen wir nach und freuen uns, einen kompetenten Rechtsanwalt an unserer Seite zu haben. Könnt Ihr uns helfen, die Kosten dafür zu schultern? Gerade jetzt ist ja Spendenzeit: jede noch so kleine Summe hilft uns bei der Bezahlung von Herrn Werners Kanzleirechnungen.

MAZ Screenshot vom 26.11.19

Wiesenhof in Niederlehme will Schlachtkapazitäten schon wieder erhöhen

Vor einem Jahr stellte Wiesenhof den Antrag, täglich 160.000 Tiere zu schlachten. Wir kämpfen gegen die entsprechende Entscheidung dazu. Nun will Wiesenhof die Schlachtkapazität sogar auf 230.000 Tiere täglich erweitern.

Weitere Infos im (Bezahl-)Angebot der MAZ unter www.maz-online.de/Lokales/Dahme-Spreewald/Koenigs-Wusterhausen/Niederlehme-Wiesenhof-will-Schlachtkapazitaeten-weiter-erhoehen sowie demnächst hier.

Holt die Kastanien aus dem Feuer – 3 Jahre BI „KW stinkt’s“!

Nicht jeder Geburtstag ist schön: die Bürgerinitative gegen die Erweiterung des Wiesenhof-Schlachthauses wird am 29. November drei Jahre alt. Lieber wäre es uns gewesen, wenn wir nicht aktiv sein müssten.

Wir haben viel bewegt in dieser Zeit, zahlreiche Medienberichte informierten die Öffentlichkeit und gaben den Betroffenen eine Stimme. Wir waren bei Infoständen und Aktionen und auf Demos. Auch gegenüber der Politik, Verwaltung und vor Gericht sind wir bis heute aktiv.

Deswegen laden wir ein zum
Klimastreik am Freitag, den 29.11.2019
von 11 Uhr bis 14 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz in Königs Wusterhausen.
Geröstete, heiße Maronen zeigen, dass wir die Kastanien aus dem Feuer holen!

Ohne den Sachverstand von Rechtsanwalt Ulrich Werner hätten wir insbesondere vor Gericht und den Behörden nicht so viel erreicht! Allerdings gilt auch hier: von nichts kommt nichts!

Unterstützt uns bitte mit einer Spende! Egal ob groß oder klein, alles hilft im Kampf gegen den Wiesenhofkonzern.

Jetzt Spenden! Das Spendenformular wird von betterplace.org bereit gestellt.

Vor Gericht laufen aktuell diese Verfahren:

  • 28.11.2019: Wiesenhof gegen Landkreis Dahme-Spreewald wegen Herausgabe von Informationen nach Verbraucherinformationsgesetz und Umweltinformationsgesetz (beigeladen F. Schmitz), ab 9:30 Uhr im Sitzungssaal B, Verwaltungsgericht Cottbus, Vom-Stein-Straße 27
  • 5.3.2020: Insgesamt 3 Verfahren gegen das Landesamt für Umwelt, beigeladen NABU (Rechtsanwalt Ulrich Werner) wegen Herausgabe von Informationen
  • evtl. Dezember 2019: Strafverfahren vom Landesamt für Umwelt gegen Herrn Heil, Geschäftsführer von Wiesenhof in Niederlehme, wegen illegalem Betreiben einer Anlage
  • in Kürze: gegen den „Sofortvollzug“ beim Schlachtbetrieb, mit Gutachten zum Eilverfahren durch Rechtsanwalt Ulrich Werner

Es gibt also Bewegung auf allen Seiten. Wir werden nicht nachlassen!

Warum eigentlich „Klimastreik“? Massentierhaltung ist alles andere als klimafreundlich und setzt viele Treibhausgase frei. Deswegen passt es gut, dass wir uns am weltweiten Klimastreiktag beteiligen.

Klima-Frühstück

Mit einem gemütlichen Frühstück vor den Werkstoren von Wiesenhof in Niederlehme wollten wir den Klimastreiktag am 20.9.2019 gemeinsam genießen. Es gab Kaffee und Kuchen und mit 15 Teilnehmern war es auf jeden Fall nicht die kleinste Klima-Demo an diesem Tag.

Generalstreik der Genießer

Wir wollen mit der großen Front der Schweiger oder Wiesenhof-Fans in Kontakt treten. Dialog ist unser Plan; Aufklärung unser Ziel!

FFF = FREITAG FÜR FEDERVIEH

Zwischenstand

Der Zwischenstand ist der, dass die Genehmigung für die Kapazitätserweiterung am 1. November 2018 erteilt wurde, obwohl alle Fragen noch immer offen sind. Auch ist diese Genehmigung mit dem sogenannten „Sofortvollzug“ versehen worden. Trotz der von uns eingelegten Widersprüche gegen die Genehmigung darf Wiesenhof bereits in voller Fahrt seit Dezember 2018 schlachten. Dies ist wenig überraschend, denn die gingen ja auch drei Jahre so ganz ohne Genehmigung ihrem Handwerk nach.

Wegen des Sofortvollzugs gibt es ein gerichtliches Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Cottbus. Mit einer schnellen Entscheidung ist derzeit nicht zu rechnen, da die Angelegenheit komplex ist und gerade das Landesamt für Umwelt umfassend vorgetragen hat, warum es die eigene Genehmigung für rechtmäßig hält. Nun muss darauf ebenso intensiv erwidert werden, damit sich irgendwann ein Richter finden wird, der die Brisanz der gesamten Anlage erkennt. Nach dem Urteil von Jänschwalde haben wir aber weiter Hoffnung, dass das gleiche Gericht auch uns gegen Wiesenhof und die beteiligten Behörden helfen wird.

Gegen den Geschäftsführer Heil ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, weil er drei Jahre ohne Genehmigung geschlachtet hat. Ob daraus ernsthafte Konsequenzen erwachsen, muss ebenfalls noch skeptisch abgewartet werden.

Fazit: Wir benötigen weiter Unterstützung, Ideen und natürlich auch Geld.

Unzulässige Schlachtung: Minister informiert über Strafanzeige, Landesamt genehmigte dennoch

Das Landesumweltministerium hat bereits am 7. Februar des vergangenen Jahres Anzeige gegen das Unternehmen Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH (MGS) erhoben. Seither würden die Strafverfolgungsbehörden wegen Verstoßes gegen § 327 StGB (unerlaubtes Betreibens von Anlagen) ermitteln. Dies erklärte heute Agrarminister Vogelsänger erstmals auf Anfrage des umweltpolitischen Sprechers von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Benjamin Raschke, im Landtagsplenum (Frage 1647).

Grund der noch laufenden Ermittlungen war demnach die ungenehmigte Schlachtung von Millionen Tieren von Februar 2015 bis zum Juni 2017 Tiere. Bei einer Verurteilung wegen unerlaubten Betreibens von Anlagen droht im Höchstfall eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren.

„Der drastische juristische Schritt hielt das Landesumweltamt aber nicht davon ab, der Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH im November 2018 eine Ausweitung der Schlachtkapazität zu genehmigen. Dies ist im Licht der neuen Informationen unfassbar.

Das Unternehmen hat sich auch zuvor immer wieder als höchst unzuverlässig erwiesen. Der Teilstillegungsverfügung vom Juni 2017 und der damit einhergehenden Absenkung der Schlachtkapazitäten auf das genehmigte Maß kam der Betreiber etwa nur zögerlich nach“, sagte Benjamin Raschke.

Sogar nach der Genehmigung führt das Unternehmen das Ministerium an der Nase herum. Obwohl die Genehmigung an Auflagen gekoppelt war, erhöhte Wiesenhof die Schlachtkapazität noch vor der behördlichen Abnahme der Auflagen. Minister Vogelsänger informierte auf Nachfrage von Benjamin Raschke lapidar, dass der Betreiber versichert habe, es sei schon alles genehmigungskonform gelaufen.

Seit Jahren drängen die örtliche Bürgerinitiative und auch die bündnisgrüne Fraktion im Landtag auf ein Handeln des Ministeriums im Fall Wiesenhof.

Quelle: www.benjamin-raschke.de

Widerspruch-Wiesenhof-KW

Widerspruch eingelegt! Wir gegen die Schlachthoferweiterung

Liebe Unterstützerinnnen und Unterstützer,

gestern haben unsere Anwälte Widerspruch gegen die wohl unrechtmässige Erweiterung der Schlachtkapazität von Wiesenhof in Niederlehme eingelegt.

Widerspruch-Wiesenhof-KW
Widerspruch-Wiesenhof-KW

 

Jetzt brauchen wir Eure Unterstützung, denn es wird vermutlich nicht beim Widerspruch bleiben. Helft uns bei den Anwaltskosten unter

www.betterplace.org/de/projects/52897-bi-kw-stinkt-s-keine-erweiterung-der-wiesenhof-schlachtfabrik/donations

oder per Überweisung:

Verwendungszweck: Spende BI KW-stinkt´s
(und deine Adresse für eine Spendenbescheinigung)
IBAN: DE57 1009 0000 1797 7420 11
Empfänger: NABU Brandenburg

Wir halten Euch informiert!

Beste Grüße

die BI-Aktiven