Wiesenhof legt Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts ein
Am 25. September 2020 hat das Verwaltungsgericht Cottbus in einem klaren Beschluss den Sofortvollzug der Genehmigung für die Kapazitätserweiterung bei Wiesenhof gekippt. Die wasserrechtliche Erlaubnis hätte mit Öffentlichkeitsbeteiligung und in Anbindung an das Genehmigungsverfahren beim Landesumweltamt erteilt werden müssen. Das Gesetz sieht vor, dass zum Schutz der Umwelt wirklich alle Probleme, die bei einem neuen Vorhaben entstehen könnten, durch eine Behörde unter Beteiligung aller anderen Behörden und einer breiten Öffentlichkeit erörtert werden.
Höhepunkt der gerichtlichen Entscheidung war, dass die gesamte Anlage über keine wasserrechtliche Erlaubnis (zum Eingriff in riesige Grundwassermengen täglich) verfügt, so dass der Sofortvollzug aufzuheben ist. Ein Sofortvollzug ist dann notwendig, wenn eine Genehmigung durch Dritte mit einem Widerspruch angegriffen wird. Dieser Widerspruch – Suspensiveffekt – führt in diesen Fällen dazu, dass erst eine Klärung über den Widerspruch (und über eventuelle Klagen) notwendig wird, bevor die Genehmigung vom Antragsteller genutzt werden kann. Eine solche Situation, die Wiesenhof wenig freuen würde, hat die Genehmigungsbehörde gleich verhindert und den Sofortvollzug mit der Genehmigung im November 2018 angeordnet.
Viele Menschen und der NABU haben Widerspruch eingelegt und die Aufhebung des Sofortvollzugs beantragt. Die Behörde hat weder die Widersprüche noch die Anträge bis heute beschieden, so dass der NABU die Frage des Stopps der erhöhten Produktion dem Gericht im Eilverfahren vorgelegt hat. Dieses Verfahren zwischen dem NABU und dem Landesamt für Umwelt ist also in der ersten Runde zugunsten des NABU (und unserer Bürgerinitiative) und zu Lasten von Wiesenhof ausgegangen.
Die gute Nachricht: Beschwerde gegen diesen Beschluss hat nur Wiesenhof (der sogenannte Beigeladene in diesem Verfahren) beim Oberverwaltungsgericht eingelegt (und damit nicht die Genehmigungsbehörde selbst). Hier könnte sich ein zartes Umdenken ankündigen, das uns Mut für die offenen Widerspruchsverfahren macht.
Die schlechte Nachricht: Wiesenhof hat die Sache mit einer ambitionierten Schrift und einer neuen tatsächlichen Situation dem Oberverwaltungsgericht vorgelegt (und wir müssen weiter kämpfen statt nach vier harten Jahren dem Rückbau zuzusehen und damit die Ernte unserer Mühen einzufahren).
Nicht alle tun Nichts in diesen Zeiten. Herr Albert von der Unteren Wasserbehörde – der kleine Wasserpabst wie ich ihn nenne – hat nun auch für die letzte seiner Fehlentscheidungen (sogenannter Klarstellungsbescheid vom 2. März 2018) den Sofortvollzug nachgebastelt, um so den kleinlichen Lapsus einer fehlenden Genehmigung durch schnöden Widerspruch des NABU doch noch zu heilen. Aber das reicht vermutlich wirklich nicht aus und wenn nun gerade kein Grundwasser zu haben ist, dann können wir in Königs Wusterhausen Wiesenhof wenigstens Trinkwasser aus der Leitung bieten.
Ohne jede Öffentlichkeitsbeteiligung (und ohne jeden Vertrag) kann Wiesenhof für die nächsten sechs Monate täglich, d.h. auch wirklich 7 Tage die Woche für 20 h am Tag pro Stunde 45 m³ Trinkwasser einziehen. Ausgeschrieben bedeutet diese Abkürzung 45.000 Liter pro Stunde und dies bei 20 Stunden am Tag – täglich 900 000 Liter – und dies pro Woche bei sieben Tagen … nun eigentlich auch egal.
Der MAWV (Körperschaft des öffentlichen Rechts) kann also aushelfen, wenn kein Grundwasser mehr fließt. Auch mit Trinkwasser lässt sich fröhlich 10.000 Hühner stündlich schlachten. Aber sollten wir da nicht als Öffentlichkeit und Mitkonkurrenten hinsichtlich des Trinkwassers wenigstens mitreden dürfen? Der MAWV erklärt auf seiner Seite, dass jeder Mensch in Königs Wusterhausen 109 Liter Wasser am Tag verbraucht (macht pro Stunde 4,5 Liter). Wir werden staunen wie die Sache in der nächsten Saison aussehen wird, wenn auch das Baden der toten Hühner in die Statistik einfließt. Und der MAWV rechnet mit 115.000 Einwohnern, die versorgt werden, d.h. mit einer täglichen Wassermenge von 125 Mio. Liter pro Tag für alle Einwohner.
Mit Wiesenhof werden wir alle vierzehn Tage den Wasserverbrauch der ganzen Stadt noch einmal für diese Produktion verschleudern.
Der MAWV und Wiesenhof sind Freunde. Man kann sich auf der Seite des MAWV in einen Rohrbruch vom 21. März 2020 in Königs Wusterhausen einlesen: In der Köpenicker Straße ist ein Abwasserrohr geplatzt. Die Reparaturen erfolgten zügig, da Wiesenhof so nett war und sein Abwasser mal nicht eingeleitet hat. Wiesenhof ist eben ein verständiger Großkunde. Über die Abwasserproblematik wird – weil auch unappetitlich – wenig gesprochen. Tatsächlich müssen aber die 900 000 Liter Trinkwasser auch blutig und verdreckt wieder irgendwohin zurück. 15.000 Liter konnten als „Filterrückspülwasser“ bis zur verwaltungsgerichtlichen Entscheidung (und davor ohne jede Erlaubnis) täglich im anliegenden ehemaligen Wald ins Grundwasser versickern.
Das Oberverwaltungsgericht wird sich also nun mit einer neuen Situation auseinander zusetzen haben und wir staunen weiter, wie einfach unsere Ressourcen verschleudert werden. Ob Wiesenhof wohl als Altanschließer gezahlt hat oder nach dem neusten Coup des MAWV mit dauerhaft erhöhten Gebühren belegt wird? Der Vertrag ist unbekannt und soll nach der hier vorliegenden Mail auch erst später ausgehandelt werden – die zwei werden sich auf Kosten aller sicher einig werden. Und was machen wir? Transparenz herstellen, Öffentlichkeit mobilisieren, Spenden sammeln und die Geduld nicht verlieren. Dass Grundwasser auch in Brandenburg verschwinden, kommt langsam auch in der Bevölkerung an und Trinkwasser – so viel sei verraten – gibt es auch nicht in unbegrenzten Mengen.
Wir müssen über die Massentierhaltung reden, weil sie die Massenschlachtung aus „Tierwohlgesichtspunkten“ nach sich zieht!
Kerstin Tottewitz, Niederlehme